Hallo, in unserem Betrieb (wir sind eine gGmbH, Bildungseinrichtung, bezahlt werden wir von der Agentur für Arbeit) steht Kurzarbeit an, höchstwahrscheinlich schon ab 1.4.2020, unser Chef will heute mit BR eine BV abschließen. Wie verhält es sich mit MA die VOR Abschluss der BV krank sind, bekommen die weiter ihr volles Gehalt oder dann auch Kurzarbeitergeld?
Danke schon mal für eure Antworten!