kurzarbeit
Hallo, in unserem Betrieb (wir sind eine gGmbH, Bildungseinrichtung, bezahlt werden wir von der Agentur für Arbeit) steht Kurzarbeit an, höchstwahrscheinlich schon ab 1.4.2020, unser Chef will heute mit BR eine BV abschließen. Wie verhält es sich mit MA die VOR Abschluss der BV krank sind, bekommen die weiter ihr volles Gehalt oder dann auch Kurzarbeitergeld? Danke schon mal für eure Antworten!
Community-Antworten (6)
30.03.2020 um 10:57 Uhr
Wenn jemand krank ist oder krank wird während der Kurzarbeit, dann bekommt er solange Lohnfortzahlung als hätte er normal gearbeitet. Er bekommt in dieser Zeit keine Kurzarbeitergeld. Sollte der MA länger als sechs Wochen krank sein, dann bekommt er Krankgeld und zwar so berechnet als hätte der MA ganz normal gearbeitet. Auch eine BV kann das nicht aushebeln.
30.03.2020 um 12:08 Uhr
30.03.2020 um 14:58 Uhr
Vereinbart unbedingt einen Zuschlag auf das Kurzarbeitergeld! Das ist Standard in Betrieben mit Betriebsrat. Warum so beträgt der Zuschlag einheitlich 30 %.
30.03.2020 um 15:29 Uhr
@tante frieda: in welcher Welt lebst du? Gerade im sozialen Bereich ist das eher nicht verhandelbar.
30.03.2020 um 15:31 Uhr
Wer krank ist wird immer gestellt, als ob er nicht krank gewesen wäre (Lohnausfallprinzip). Wer krank in die Kurzarbeit geht erhält das gleiche Gehalt wie seine Kollegen und das gleiche KuG. Er darf nicht schlechter gestellt werden, muss aber auch nicht besser gestellt werden.
30.03.2020 um 15:48 Uhr
@Pjöööng und seehas. Danke für eure Info. Das war mir neu und auch meine BR-Kollegen wussten es nicht anders. Jetzt verstehe ich auch die Reaktion unserer HR als wir das Thema angesprochen haben. Das wird alles sehr kompliziert bei der Berechnung der Gehälter. Da muss man sehr aufpassen. Nochmals Danke.
Bleibt bitte alle gesund.
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