Einsichtnahmerecht des Betriebsrates in die Zeiterfassungsprotokolle
Meine aktuelle Frage bezieht sich auf die Berechtigung zur Einsichtnahme des Betriebsrates in die einzelnen Zeitkonten der Mitarbeiter.
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Also kurzum hat der Betriebsrat ein Recht die Zeiterfassungsprotokolle zur monatlichen Einsicht zu erhalten ??
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Auf was begruendet sich eine Einsichtnahme des Betriebsraten (ohne konkreten Fall) in die Zeitkonten einzusehen.
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Personenbezogene Daten wo greift Datenschutz ????
Gefunden habe ich leider bisher nur: Einsicht nehmen in die Personalakte darf
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- ein Mitglied des Betriebsrates, das der Arbeitnehmer zur Einsicht hinzugezogen hat (§ 83 BetrVG)
Keine Einsicht nehmen dürfen
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- der Betriebsrat, wenn er nicht vom Arbeitnehmer hinzugezogen worden ist
Community-Antworten (1)
12.03.2009 um 16:14 Uhr
schon mal § 80 BetrVG angeschaut?
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