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Einsichtnahmerecht des Betriebsrates in die Zeiterfassungsprotokolle

D
DNRnet
Jan 2018 bearbeitet

Meine aktuelle Frage bezieht sich auf die Berechtigung zur Einsichtnahme des Betriebsrates in die einzelnen Zeitkonten der Mitarbeiter.

  1. Also kurzum hat der Betriebsrat ein Recht die Zeiterfassungsprotokolle zur monatlichen Einsicht zu erhalten ??

  2. Auf was begruendet sich eine Einsichtnahme des Betriebsraten (ohne konkreten Fall) in die Zeitkonten einzusehen.

  3. Personenbezogene Daten wo greift Datenschutz ????

Gefunden habe ich leider bisher nur: Einsicht nehmen in die Personalakte darf

    • ein Mitglied des Betriebsrates, das der Arbeitnehmer zur Einsicht hinzugezogen hat (§ 83 BetrVG)

Keine Einsicht nehmen dürfen

    • der Betriebsrat, wenn er nicht vom Arbeitnehmer hinzugezogen worden ist
6.86301

Community-Antworten (1)

P
paula

12.03.2009 um 16:14 Uhr

schon mal § 80 BetrVG angeschaut?

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