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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigungsschutz

M
mikaynos
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, meine Frage betrifft folgendes: Mein Ehemann ist nicht Mitglied des Betriebsrates. Er ist Stellvertreter des Schichtführers seines Teams. Dieser ist ein Ersatzmitglied des Betriebsrates. Da es nun zu betriebsbedingten Kündigungen kommen wird, gab es eine Betriebsratssitzung zu der mein Mann als Vertreter des Schichtführers gerufen wurde, da dieser nicht in der Firma (krank oder Urlaub , ich hab jetzt da gar nicht nachgefragt) war. Meine Frage geht nun dahin, kann mein Mann als Teilnehmer dieser Betriebsratssitzung auch den Kündigungsschutz eines Ersatzmitgliedes des Betriebsrates nutzen, obwohl er kein reguläres Mitglied des Betriebsrates ist, oder nicht?

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Community-Antworten (5)

A
Autsch

15.10.2013 um 13:41 Uhr

Hallo Mikaynos,

dies geht natürlich nicht. Bloß weil jemand zu einer BR-Sitzung mit geladen wird erhält er dadurch nicht einen besonderen Kündigungsschutz so wie es das Gesetz dür ordentlich oder auch Ersatzmitglieder des BR vorsieht. Dein Ehemann war sozusagen als Sachkundiger zu einem bestimmten Thema des BR geladen worden.

Wenn man mal weiterspinnen würde bei dem was du dir bei deiner frage erhofft hast, das jemand der zu einer BR-Sitzung geladen wird auch automatisch den Kündigungsschutz erhält, würde unsere Arbeit als BR sehr vereinfachen. Denn wen dann Kündigungen anstehen würden, bräuchte ich die oder den Betroffenen nur noch zu einer Sitzung einladen und schön könnte er nicht mehr so ohne weiteres Gekündigt werden. Leider geht das so aber nicht.

W
Widder

15.10.2013 um 13:42 Uhr

Nein, das kann er nicht. Wenn dies so wäre, hätte der BR ja die schöne Möglichkeit, wenn es auch in großen Betrieben fast unmöglich wäre, jeden mal zur BR - Sitzung einzuladen, damit alle einen Kündigungsschutz haben...

Schöner Gedanke.....

M
metallica

15.10.2013 um 13:45 Uhr

Hallo,

bitte erklär noch mal wer Ersatzmitglied ist, der Schichtführer oder dein Ehemann oder beide?

Momentan verstehe ich, dass dein Mann keine Ersatzmitglied ist und mehr oder weniger versehentlich bzw. als Gast eingeladen wurde. Kündigungsschutz gibt es bei dieser Konstellation nicht für deinen Mann. Allerdings kann so eine fehlerhafte Ladung ernsthafte Probleme bei Beschlüssen des BR nach sich ziehen.

C
Charlys

15.10.2013 um 13:59 Uhr

Dein Mann wurde vermutlich als "fachlicher Berater" in der Funktion als Stellvertreter des Schichtsführeres in die BR Sitzung geholt um dort gewisse Auskünfte zugeben. Daraus ergibt sich KEIN besonderer Schutz oder Rechte.

R
Rattle

16.10.2013 um 08:11 Uhr

Hallo,

bei einer betriebsbedingten kündigung muss aber eine sozialauswahl getroffen werden, vielleicht hilft das deinem ehemann weiter, das würde bedeuten das eventuell ein anderer gehen muss der vielleicht noch nicht solange im betrieb ist oder eine entsprechende qualifikation hat, auch unterhaltspflichten spielen eine rolle.......

MFG

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