Hallo,
hat die zuständige Mitarbeiterin und Hüterin der Personalakten uneingeschränktes Einsichtnahmerecht in die Personalakten oder nur auf Anweisung der Geschäftsführung???

Aktueller Fall:
Eine Mitarbeiterin hatte mit besagten Hüterin eine heftige Meinungsverschiedenheit. Kurze Zeit später ging die Mitarbeiterin in das Büro der Personalleiterin um mit ihr noch mal zu sprechen und sah auf dem Schreibtisch ihre Personalakte offen liegen.
Darauf hin wurden wir gefragt ob das so rechtens ist.