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Einsichtnahmerecht dritter in die Personalakten

A
Aerosoliker
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, hat die zuständige Mitarbeiterin und Hüterin der Personalakten uneingeschränktes Einsichtnahmerecht in die Personalakten oder nur auf Anweisung der Geschäftsführung???

Aktueller Fall: Eine Mitarbeiterin hatte mit besagten Hüterin eine heftige Meinungsverschiedenheit. Kurze Zeit später ging die Mitarbeiterin in das Büro der Personalleiterin um mit ihr noch mal zu sprechen und sah auf dem Schreibtisch ihre Personalakte offen liegen. Darauf hin wurden wir gefragt ob das so rechtens ist.

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Community-Antworten (1)

W
wölfchen

29.06.2011 um 11:41 Uhr

. . . da erhebt sich mir sogleich als erstes die Frage, wie die MAin erkennen konnte, dass es ausgerechnet IHRE Personalakte war - hat sie so nen langen Hals, oder ist geübt im Lesen von auf dem Kopf stehender Schrift, oder sind die Personalakten in der Firma alle äußerlich anders gestaltet? Und auch wenn es so ist - könnte es nicht durchaus sein, dass die "Hüterin" durch die Begegnung mit der Kollegin daran erinnert wurde, dass sie in deren Akte schon seit langem eine Änderung eintragen wollte (Wohnungswechsel o.ä.) und es bisher stets vergessen hatte. Und just da fiel es ihr wieder ein? Und weiterhin: diejenige, die hauptamtlich, oder auch nur Teilzeit für die Personalakten zuständig ist, ist natürlich für deren ordentliche Führung, Ablage usw. verantwortlich und hat in dieser Eigenschaft natürlich ein Zugriffsrecht auf die Personalakten . . .

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