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Arbeitsunfall

M
MrBig66
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leut´s !

ich würde gerne Wissen, wie ist es wenn ein Lagerarbeiter beim ausladen auf dem LKW verunfallt. Die Versandvorschriften sagen, der LKW Fahrer ladet aus. Die BG wird wohl für´s erste, sollte es über die 6 Wochen Krankheit gehen zahlen. Meine Frage : Kann oder wird die BG das gezahlte Geld vom Verunfallten zurück fordern wenn sie nach Prüfung des Herganges feststellt, dass der Lagerarbeiter gar nicht auf dem LKW hätte sein dürfen ?

Freu mich auf Antwort ;-) Big

6.14004

Community-Antworten (4)

P
Poseidon

12.03.2009 um 15:01 Uhr

Hallo Mr. Big,

diese Fälle wewrden von der BGHW die wohl eure BG ist unterschiedlich gehandhabt und man müßte auch etwas mehr wissen. Wurden z.B. die Sicherheitserstunterweisung und die jährlichen Unterweisungen durchgeführt? Ist es ein firmenfremder- oder firmeneigener LKW gewesen? Gehört LKW entladen normalerweise zu den typischen Tätigkeiten und wurde nur auf Grund von Personalmangel an denFahrer delegiert? Ist das nicht entladen ein Verbot oder nur eine arbeitserleichternde Maßnahme? Ist diese "Versandvorschrift" eine Betriebsanweisung die öffntlich aushängt?In der Regel (aber nicht immer) zahlt die BG, in manchen Fällen holt Sie sich das Geld vom AG wieder (Verletzung der Fürsorgepflicht) und ganz selten nur wird gegen den Versicherten entschieden. Bei Wegeunfällen auf dem Weg von und zur Arbeit kann das aber schon wieder ganz anders aussehen. Manchmal ist es auch einfach viel geschickter den Unfallort ein paar Meter wieter zu verlegen (Sturz von der Rampe statt vom LKW). Bestes Beispiel der berühmte Toilettengang, auf dem Weg versichert in der Toilette nicht.

MfG Poseidon

R
rolfo2

12.03.2009 um 17:09 Uhr

Der Mitarbeiter ist auf jeden Fall versichert, er braucht auch keine Angst wegen Rückforderung haben. Die BG kann bestenfalls den Areitgeber in Regress nehmen weil er seine Aufsichtspflich versäumt hat.

M
mic34

12.03.2009 um 18:06 Uhr

@Poseidon,

das Toilettenbeispiel passt ja wohl nicht ganz auf diesen Fall.

  1. ein Unfall auf dem Weg zur Toilette ist ganz klar ein Weg zur Arbeit und umgekerhrt ein Weg von der Arbeit. Also ein Wegeunfall.
  2. der Toilettenbesuch ist keine Arbeit (zumindest im Sinne des Gesetzgebers ;-), also privat zu bewerten.

im Falle von MrBig ist es eindeutig Arbeit im Sinne des Gesetzgebers!

also eindeutig versichert.

Gruß Mic34

P
Poseidon

13.03.2009 um 10:41 Uhr

@ mic34

So einfach ist das leider nicht. Wenn der AG schlichtweg verboten hat die Ladefläche eines LKW´s zu betreten und ein AN handelt dem zuwider und der LKW ist auch noch von einem Fremdspediteur kann es sein das sich die BG querstellt, auch wenn jemand ohne Beauftragung des AG´s Flurförderfahrzeuge in Betrieb nimmt (selbst wenn er einen Staplerschein hat) handelt er quasi auf eigene Gefahr. Genauso ist das wenn sich ein MA zutritt zu Räumen verschafft in denen ein Zugangsverbot besteht und er dort verunfallt (z.B. Traforaum). Ich gebe Dir insoweit Recht, daß die BG in den meisten Fällen zahlen wird, aber es ist manchmal auch gut wennn man sich ganz genau überlegt was man in eine Unfallanzeige schreibt um Ärger zu vermeiden.

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