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Sonderurlaub

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ruderer02
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ein Kollege zieht von Deutschland in die Türkei. Hat zum 30.4.09 gekündigt. Bekommt er trotzdem die 2 Tage Sonderunrlaub für den Umzug. AG sagt nein, gilt nur innerhalb der Stadt. Danke für die Hilfe Gruß Ruderer02

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Community-Antworten (4)

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rolfo2

12.03.2009 um 09:01 Uhr

Ich denke nicht dass es hierfür Sonderurlaub gibt, der MA zieht nicht um, sondern wandert aus.

RW
rainer w

12.03.2009 um 09:39 Uhr

rolfo2 Definiere Auswandern! Ich verlege meinen Lebensmittelpunkt von Punkt A nach Punkt B. Nichts anderes mache ich bei einem Umzug auch, oder? Habe gerade bei uns im MTV nach geschaut und da steht 1 tg bei Wohnungswechsel, und nicht das es nur auf die Stadt bezogen ist. Kenne es aber auch noch von früher das da in einigen MTV stand bei Wohnungswechsel in eine andere Stadt 2 Tg. Sonderurlaub. Länderübergreifend ist die meines wissens nie definiert worden.

U
uhu

12.03.2009 um 10:07 Uhr

der Kollege sollte sich die tarifliche Regelung selbst genau ansehen; in dem für Groß-und Außenhandel gültigen MTV steht z.B. " bei Umzug mit eigenem Hausstand im UNGEKÜNDIGTEN Arbeitsverhältnis einmal im Jahr 2 Tage"; nach dieser Regelung hätte der Kollege tatsächlich keinen Anspruch, da er zum 30.04. gekündigt hat

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rolfo2

12.03.2009 um 12:08 Uhr

@ rainer w Jetzt musst du mir nur noch erzählen dass du dann täglich von der Türkei zu deiner Arbeitsstelle fährst, dann würde ich das befürworten

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