Erstellt am 12.03.2009 um 08:01 Uhr von rolfo2
Ich denke nicht dass es hierfür Sonderurlaub gibt, der MA zieht nicht um, sondern wandert aus.
Erstellt am 12.03.2009 um 08:39 Uhr von rainer w
rolfo2
Definiere Auswandern!
Ich verlege meinen Lebensmittelpunkt von Punkt A nach Punkt B. Nichts anderes mache ich bei einem Umzug auch, oder?
Habe gerade bei uns im MTV nach geschaut und da steht 1 tg bei Wohnungswechsel, und nicht das es nur auf die Stadt bezogen ist. Kenne es aber auch noch von früher das da in einigen MTV stand bei Wohnungswechsel in eine andere Stadt 2 Tg. Sonderurlaub. Länderübergreifend ist die meines wissens nie definiert worden.
Erstellt am 12.03.2009 um 09:07 Uhr von uhu
der Kollege sollte sich die tarifliche Regelung selbst genau ansehen; in dem für Groß-und Außenhandel gültigen MTV steht z.B. " bei Umzug mit eigenem Hausstand im UNGEKÜNDIGTEN Arbeitsverhältnis einmal im Jahr 2 Tage"; nach dieser Regelung hätte der Kollege tatsächlich keinen Anspruch, da er zum 30.04. gekündigt hat
Erstellt am 12.03.2009 um 11:08 Uhr von rolfo2
@ rainer w
Jetzt musst du mir nur noch erzählen dass du dann täglich von der Türkei zu deiner Arbeitsstelle fährst, dann würde ich das befürworten