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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nebenerwerb in Kurzarbeit

M
Marvin.R
Mrz 2020 bearbeitet

Ich wurde als volger der Corona pandemi in kurtzarbeit geschickt. Jetzt wird mir ein 450€ Job angeboten darf ich den annehmen und wenn ja was muss ich beachten und wem meldn? Es soll ja sonderregelungen geben zumindest hört man immer wieder was davon (https://m.focus.de/finanzen/news/obst-und-gemuese-versorgungs-engpaesse-drohen-regierung-stellt-11-punkte-plan-auf_id_11810670.html) Weiß da jemand schon mehr?

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Community-Antworten (4)

E
Erbsenzähler

26.03.2020 um 19:49 Uhr

https://www.haufe.de/personal/entgelt/minijob-waehrend-kurzarbeit_78_345526.html

Zitat: "Bei Kurzarbeitern, die während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eine weitere Beschäftigung aufnehmen, gilt folgendes: Das daraus erziele Entgelt ist als sogenanntes "Istentgelt" (tatsächlich erzieltes Entgelt) bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes zu berücksichtigen und dem erzielten Entgelt aus der Hauptbeschäftigung hinzuzurechnen.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient infolge Kurzarbeit in seiner Hauptbeschäftigung 2.000 Euro brutto monatlich (Istentgelt); ohne den Arbeitsausfall würde er 3.500 Euro brutto monatlich (Sollentgelt) verdienen. Ausgangsgröße für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes ist damit die Differenz zwischen Istentgelt und Sollentgelt, im vorliegenden Abrechnungsmonat also 1.500 Euro. Der Arbeitnehmer nimmt nunmehr nach Beginn der Kurzarbeit einen Minijob auf, in dem er 450 Euro monatlich verdient. Dieses Entgelt wird für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes dem Istentgelt hinzugerechnet, das nunmehr in dem Anspruchsmonat 2.450 Euro beträgt. Damit vermindert sich die für das Kurzarbeitergeld maßgebliche Berechnungsgrundlage (Entgeltdifferenz) auf 1.050 Euro."

Lese den Artikel komplett. Du arbeitest umsonst für den neuen Arbeitgeber.

P
Pjöööng

26.03.2020 um 20:39 Uhr

"Du arbeitest umsonst für den neuen Arbeitgeber. "

Nö!

S
seehas

27.03.2020 um 08:31 Uhr

Wenn du einen Nebenjob in einem systemrelevanten Bereich annimmst (Landwirtschaft, Nahrungsmittelversorgung, Gesundheitswesen,...) dann wird der Hinzuverdienst nicht angerechnet solange du mit Resteinkommen, Kurzarbeitergeld und Nebenerwerb nicht mehr verdienst als vorher.

F
Fried-1974

29.03.2020 um 14:24 Uhr

Hallo, mit dem Soll und Istendgeld habe ich noch nicht begriffen. Im SGB III § 106 habe ich mehrmals gelesen. Bei uns auf arbeit haben welche einen Minijob oder wollen sich einen suchen. Nch meiner Info soll es bis 450€ nicht angerechnet werden. was stimmt nun? oder kann man es wo nachlesen?

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