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Rechtsquellen Rückkehrgespräche/Fehlzeitmanagement

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Prisca
Nov 2016 bearbeitet

Guten Abend zusammen, in unserem Betrieb ist ist die Situation so das der AG, quasi hinter dem Rücken des BR´s ein vollständiges Konzept zum Thema Fehlzeitmanagement mit dem Fokus auf Krankenrückkehrgespräche erarbeitet hat. Dieses bereits mit den Führungskräften kommuniziert, entsprechende Schulungstermine geplant und zur Durchführung eingeladen hat. Ich bin mir mehr als sicher das dieses Thema mehr als genügend Punkte aufweist hinsichtlich der Mitbestimmungsrechte, da ich das komplette Konzept aber noch nicht gesehen habe weiß ich nicht wo ich konkret anhebeln kann, da wir vom BR bereits jetzt schon Maßnahmen ergreifen möchten ehe diese ganze Geschichte komplett verfahren ist. Deshalb meine bitte an diejenigenwelche, die sich ein bißchen mit dem Thema auskennen und mir einige Rechtsquellen dazu nennen können, oder wie wir den AG dazu bringen können dieses Thema nicht so ohne weiteres umzusetzen. Vielen Dank

Prisca

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Community-Antworten (2)

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Lotte

11.03.2009 um 22:33 Uhr

Prisca, die MB des BR ergibt sich in diesem Fall schon alleine daraus, dass der AG hier ein Konzept erstellt hat = kollektivrechtlich = BR Ich würde den Hebel bei § 87 (1) Nr.1 BetrVG ansetzen und beim SGB IX § 84 (2). Auch Fortbildungen unterliegen gemäß § 98 BetrVG der MB des BR. Du siehst, Hebel gibt es genug, Ihr müsst sie nur anwenden und durchsetzen.

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rolfo2

12.03.2009 um 08:59 Uhr

Ich nehme an dass es sich hier um die BEM Maßnahme nach SGB IX § 84 handelt, natürlich hat der BR hier Mitbestimmungsrechte, nicht über die Einführung des BEM, die ist gesetzlich vorgeschrieben, aber über die Regeln, wer, wie, wann usw. Auch sollte in der BV vereinbart sein dass ein BR Mitglied dem Eingliederungsteam angehört. Ausserdem ist darauf zu achten dass die BEM dem Freiwilligkeitsvorbehalt des MA entspricht.

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