Rückkehrgespräche - Hat der Betriebsrat ein Anrecht bei diesen Gesprächen dabei zu sein?
Hallo Liebe Kolleginen und Kollegen,
bei uns in der Firma kommt es seit gut einem Monat zu vermehrten Rückkehrgesprächen.
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Hat der Betriebsrat ein anrecht bei diesen Gesprächen dabei zu sein ?
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Hat jemand eine entsprechende Betriebsvereinbarung dazu?
MfG
Michael
Community-Antworten (7)
04.04.2007 um 10:51 Uhr
hallo michael, bei krankenrückkehrgespräche hat der br nach §87 Abs.1 ein mitbestimmungsrecht. habe nur muster vorgaben für eine bv. gruß haui
04.04.2007 um 10:57 Uhr
Hallo Michael1234, besser ist eine BV zum "Betrieblichen Eingliederungsmanagement" nach § 84 Abs. 2 SGB IX. Mehr Infos darüber gibt es im Internet.
04.04.2007 um 11:49 Uhr
Hallo Pit,
erst mal danke für deine schnelle Antwort. Habe im SGB IX nachgelesen, dort ist aber nur von Schwerbehinderten Arbeitnehmern dir Rede.
Bei uns werden aber Rückkehrgespräche geführt mit Kolleginnen und Kollegen die nicht Schwerbehindert sind und die mehr als 30 Fehltage ( nicht am Stück ) im halbenjahr aufweisen.
Daher denke ich, das dieser Paragraph wohl nicht greifen wird. Oder?
Gruß Michael
04.04.2007 um 11:52 Uhr
Hallo Michael, der § 84 Abs. 2 gilt für alle Beschäftigte im Betrieb und nicht nur für Schwerbehinderte.
04.04.2007 um 11:52 Uhr
Hallo Haui,
auch dir einen dank.
Besteht die Möglichkeit das du mir diese Muster zukommen lässt oder gibt es im Internet eine Seite mit Muster BV !?
Gruß Michael
04.04.2007 um 11:56 Uhr
Oh du hast recht Pit, wer lesen kann, ist klar im Vorteil . :-)
Gruß Michael
05.04.2007 um 09:24 Uhr
hallo michael, hast du meine mail-anschrift, wegen der mustervorlagen, bekommen? gruß haui
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