Kurzarbeit
Wir sind ein unternehmen der BR Filialen hat und Filialen ohne BR. Frage: Darf das unternehmen Kurzarbeit beantragen für die BR losen Filiale. Die BR Filialen haben nicht zugestimmt sind in Verhandlung.?
Community-Antworten (9)
26.03.2020 um 02:52 Uhr
Ja, warum denn nicht? Das die Filialen keinen BR haben, sind Sie doch selbst schuld.
26.03.2020 um 08:03 Uhr
Wenn der AG die Zustimmung der einzelnen AN hat ja
26.03.2020 um 09:16 Uhr
@Erbsenzähler: Wieso braucht der AG die Zustimmung der AN wenn er Kurzarbeit beantragen wird? Ich denke dies ist eine Unternehmerische Entscheidung und er wird das einfach tun. Ob die MA das wollen oder nicht. Das er den BR einschaltet finde ich gut. Aber ob da ein Muss dahinter steht, dies bezweifle ich. Wenn du das ander siehst, dann belege mir das bitte. Danke.
Mir ist es doch lieber, meine AG beantragt KUG und ich bekomme Geld, als das er mich entlässt und ich falle in die Arbeitslosigkeit. Wir alle hoffen doch, dass diese Krise in der wir uns momentan alle (!) befinden bald vorbei ist und Normalität wieder eintritt.
Bleibt bitte alle zu Hause (wo das möglich ist) und bleibt Gesund... Bitte...
26.03.2020 um 09:47 Uhr
Moin,
der Erbsenzähler hat recht. Schau Dir mal diese Seite an:
https://www.akademie.de/wissen/kurzarbeit-kurzarbeitergeld-kleine-unternehmen
Ich zitiere daraus:
"Wichtig! Die Mitarbeiter müssen in die Kurzarbeit einwilligen, es sei denn, eine Einwilligung wurde schon im Vorfeld im Tarif- oder Arbeitsvertrag vereinbart."
Ergänzung von mir: In Betrieben mit Betriebsrat muss Kurzarbeit im Wege einer Betriebsvereinbarung vereinbart werden, wenn nicht bereits eine obengenannte Regelung besteht!
26.03.2020 um 09:59 Uhr
Hallo EDDFBR Vielen Dank für die Info. Nütz mir momentan sehr viel, da unser AG auch beabsichtigt in einigen Abteilungen KUG zu beantragen. Zwei Fragen hätte ich aber noch dazu:
- Was passiert, wenn die MA keine Zustimmung zum KUG geben? Dann könnte der AG keine KUG beantragen. Sehe ich das richtig?
- Wir habe in keinem Arbeitsvertrag zu, Thema KU bzw. KUG etwas stehen. Haben aber einen BR. Kann der BR mit dem AG trotzdem eine BV KU bzw. KUG abschliessen? Wie ist das in diesem Fall? Kann der AG nach Abschluß KUG beantragen?
In dem Fall von BR.B würde das ja bedeuten, dass der AG mit allen BR-losen Filialen alle MA befragen muss. Wenn da einer dabei ist der Nein sagt, könnte die Konsequenz daraus sein, dass die Filiale geschlossen wird?
Bleibt bitte alle gesund...
26.03.2020 um 10:27 Uhr
@UdoWoe
- Die Alternative wären dann betriebsbedingte Kündigungen. Das ist es, was das KUG vermeiden möchte.
26.03.2020 um 10:34 Uhr
@wdliss. Danke. Selbst ich lerne momentan sehr viel aus der Frage von BR.B. In unserem Fall schliesst der AG eine BV KU/KUG ab. Somit muss er die AN nicht einzeln befragen. Im Fall von BR.B wird er die BR-losen MA in den Filialen alle befragen müssen und wenn diese Nein sagen, dann wird es Änderungs- oder Betriebsbedingte-Kündigungen geben. Wow... da hat der AG sicher viel zu tun. Und beides sind für die MA keine schöne Nachrichten. In dieser Zeit sich auch noch Gedanken um den Arbeitsplatz zu machen. Wäre es dann sinnvoll den MA zu raten den Wunsch des AN nach KUG zuzustimmen?
26.03.2020 um 14:17 Uhr
KuG ist in der Regel besser als gekündigt. Zumal nicht damit zu rechnen ist, dass nach der Ku Zeit die Wirtschaft so brummt, dass sich jeder einen Arbeitsplatz aussuchen kann.
26.03.2020 um 15:18 Uhr
@UdoWoe Willkommen im Club. Die Kollegen hier im Forum waren schneller. Es heißt nur Pest oder Cholera. Aber Kurzarbeit ist halt die bessere Alternative zur Kündigung.
Verwandte Themen
Mehrarbeit während der Kurzarbeit (Zeitraum ist unklar)
ÄlterHallo alle zusammen, ich hab eine Frage: Das Unternehmen hat für die Monate Jul bis Ende Dezember mit Zustimmung des Betriebsrates und gültiger Betriebsvereinbarung (Gültigkeit von 07 - 12/14) Kur
Arbeitsvertrag regelt keine Kurzarbeit
ÄlterHallo, bin Angestellter in der Firma mit Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel wegen Kurzarbeit. Im Arbeitsvertrag steht mein monatliches Einkommen und auch das 13 te Monatsgehalt. I
Fragen rund um die Kurzarbeit
ÄlterUnsere Arbeitgeberin hat es sich nicht nehmen lassen am frühen Morgen (um 04.30 h zum Arbeitsbeginn) höchstpersönlich den Mitarbeitern die bevorstehende Kurzarbeit anzukündigen. Der Betriebsrat wusste
Kurzarbeit / Coronakrise: dringende Fragen!
ÄlterMoin moin an alle, ich habe einige wichtige und dringende Fragen. Meine Frau hat gestern am 17.03. ein Schreiben vom Arbeitgeber erhalten, dass ab 16.03.2020 Kurzarbeit ansteht. Jeder Arbeitnehmer/in
Anwalt für eine BV
ÄlterGuten Morgen alle zusammen, Bei uns ist noch keine Kurzarbeit, der AG möchte das der BR eine BV für die Kurzarbeit ausarbeitet, falls doch die Kurzarbeit in den nächsten Monaten unser Unternehmen trif