Erstellt am 26.03.2020 um 01:52 Uhr von celestro
Ja, warum denn nicht? Das die Filialen keinen BR haben, sind Sie doch selbst schuld.
Erstellt am 26.03.2020 um 07:03 Uhr von Erbsenzähler
Wenn der AG die Zustimmung der einzelnen AN hat ja
Erstellt am 26.03.2020 um 08:16 Uhr von UdoWoe
@Erbsenzähler: Wieso braucht der AG die Zustimmung der AN wenn er Kurzarbeit beantragen wird? Ich denke dies ist eine Unternehmerische Entscheidung und er wird das einfach tun. Ob die MA das wollen oder nicht.
Das er den BR einschaltet finde ich gut. Aber ob da ein Muss dahinter steht, dies bezweifle ich. Wenn du das ander siehst, dann belege mir das bitte. Danke.
Mir ist es doch lieber, meine AG beantragt KUG und ich bekomme Geld, als das er mich entlässt und ich falle in die Arbeitslosigkeit. Wir alle hoffen doch, dass diese Krise in der wir uns momentan alle (!) befinden bald vorbei ist und Normalität wieder eintritt.
Bleibt bitte alle zu Hause (wo das möglich ist) und bleibt Gesund... Bitte...
Erstellt am 26.03.2020 um 08:47 Uhr von EDDFBR
Moin,
der Erbsenzähler hat recht. Schau Dir mal diese Seite an:
https://www.akademie.de/wissen/kurzarbeit-kurzarbeitergeld-kleine-unternehmen
Ich zitiere daraus:
"Wichtig! Die Mitarbeiter müssen in die Kurzarbeit einwilligen, es sei denn, eine Einwilligung wurde schon im Vorfeld im Tarif- oder Arbeitsvertrag vereinbart."
Ergänzung von mir: In Betrieben mit Betriebsrat muss Kurzarbeit im Wege einer Betriebsvereinbarung vereinbart werden, wenn nicht bereits eine obengenannte Regelung besteht!
Erstellt am 26.03.2020 um 08:59 Uhr von UdoWoe
Hallo EDDFBR
Vielen Dank für die Info. Nütz mir momentan sehr viel, da unser AG auch beabsichtigt in einigen Abteilungen KUG zu beantragen.
Zwei Fragen hätte ich aber noch dazu:
1. Was passiert, wenn die MA keine Zustimmung zum KUG geben? Dann könnte der AG keine KUG beantragen. Sehe ich das richtig?
2. Wir habe in keinem Arbeitsvertrag zu, Thema KU bzw. KUG etwas stehen. Haben aber einen BR. Kann der BR mit dem AG trotzdem eine BV KU bzw. KUG abschliessen? Wie ist das in diesem Fall? Kann der AG nach Abschluß KUG beantragen?
In dem Fall von BR.B würde das ja bedeuten, dass der AG mit allen BR-losen Filialen alle MA befragen muss. Wenn da einer dabei ist der Nein sagt, könnte die Konsequenz daraus sein, dass die Filiale geschlossen wird?
Bleibt bitte alle gesund...
Erstellt am 26.03.2020 um 09:27 Uhr von wdliss
@UdoWoe
1. Die Alternative wären dann betriebsbedingte Kündigungen. Das ist es, was das KUG vermeiden möchte.
Erstellt am 26.03.2020 um 09:34 Uhr von UdoWoe
@wdliss.
Danke. Selbst ich lerne momentan sehr viel aus der Frage von BR.B.
In unserem Fall schliesst der AG eine BV KU/KUG ab. Somit muss er die AN nicht einzeln befragen.
Im Fall von BR.B wird er die BR-losen MA in den Filialen alle befragen müssen und wenn diese Nein sagen, dann wird es Änderungs- oder Betriebsbedingte-Kündigungen geben. Wow... da hat der AG sicher viel zu tun.
Und beides sind für die MA keine schöne Nachrichten. In dieser Zeit sich auch noch Gedanken um den Arbeitsplatz zu machen.
Wäre es dann sinnvoll den MA zu raten den Wunsch des AN nach KUG zuzustimmen?
Erstellt am 26.03.2020 um 13:17 Uhr von seehas
KuG ist in der Regel besser als gekündigt. Zumal nicht damit zu rechnen ist, dass nach der Ku Zeit die Wirtschaft so brummt, dass sich jeder einen Arbeitsplatz aussuchen kann.
Erstellt am 26.03.2020 um 14:18 Uhr von Erbsenzähler
@UdoWoe
Willkommen im Club. Die Kollegen hier im Forum waren schneller. Es heißt nur Pest oder Cholera. Aber Kurzarbeit ist halt die bessere Alternative zur Kündigung.