Ordentliche / außerordentliche Betriebsratssitzung , Tagesordnungspunkte
Hallo ich habe 2 Fragen und komme nicht mehr weiter.
- Gibt es im Gesetz eine Abgrenzung zwischen ordenticher und außerordentlicher Br - Sitzung? Hintergrund: unser Vorsitzende erklärt, dass es diesen Unterschied nicht geben würde. Er bezieht sich auf den § 29 BetrVG und sagt dieser würde ihm das Recht geben Sitzugen einzuberufen wann immer es ihm beliebt, sofer er die Einladung rechtzeitig verschickt. Auch meinen Hinweis, dass die Abgrenzung vielleicht zwischen den von uns für das Jahr geplanten und davon abweichenden eilbedürftigen Terminen liegt verneint er. Wir haben auch keine Geschäftsordnung die das regelt.
- Ich habe im BR 1 gelernt das Tagesordnungspunkte möglichst konkret sein sollen, ich fühle mich mit "Kündigung X.Y." wenig informiert und es gibt auch eine Punkt " Aktueller Umgang mit der Corina Pandemie" und da soll auch eventuell eine BV beschlossen werden, müsste im Tagesordnungspunkt nicht auch stehen das wir über eine BV abstimmen wollen? Wir sind alle noch recht neu auch der Vorsitzende aber er hört sich auch keine Bedenken an. Echt zum Verzweifeln.
Community-Antworten (11)
25.03.2020 um 17:28 Uhr
zu 1. Korrekt das BetrVG spricht von Sitzungen - dementsprechend ist der Begriff "Außerordentlich" eigentlich falsch angewandt. Viele BR verwenden den Begriff allerdings wenn eine Sitzung "außerhalb" der Routine anberaumt wird. Ist rechtlich aber auch nicht von Bedeutung ob ein Beschluss in einer "ordentlichen" oder "außerordentlichen" Sitzung zustande kommt.
zu 2. Na ja - wie viel soll denn in der Einladung stehen? Soviel das das einzelne BR sich vorbereiten kann - Mir würde Kündigung XY völlig reichen - alles weitere dann in der Sitzung. Vorbereitung BV KUG Corona würde mir auch reichen - sollte es eine Vorlage oder bereits Unterlagen geben kann man diese sehr schön digital im BR Ordner "Vorbereitung ablegen und jedes BRM kann die lesen da muss es ja nicht eine 35 seitige Einladung geben.
25.03.2020 um 17:33 Uhr
Welche Arten von Betriebsratssitzungen gibt es? Neben der konstituierenden Betriebsratssitzung, die nur einmal am Beginn der Amtszeit stattfindet, um den Betriebsratsvorsitzenden und seinen Stellvertreter zu wählen, gibt es ordentliche und außerordentliche Betriebsratssitzungen. Üblicherweise kommt das Betriebsratsgremium in regelmäßigen Abständen (wöchentlich, monatlich) zusammen, um alle anstehenden Themen zu besprechen. Das nennt man dann die ordentliche Betriebsratssitzung (§ 29 BetrVG). Davon zu unterscheiden sind die außerordentlichen Betriebsratssitzungen. Diese finden aufgrund eines bestimmten Anlasses statt, zum Beispiel einer eilbedürftigen Anhörung oder Zustimmung.
Was eure Tagesordnungspunkte betrifft hatten es so. TOP 5. Anhörung zur geplanten Kündiigung von Frau oder Herr Müller- Lüdenscheid. Top 6 Beschlussfassung zur geplanten Kündigung von Herrn oder Frau Müller - Lüdenscheid. Top 5 beinhaltet die Diskussion aller BR´s und evtl. Sichtung schriftl. Unterlagen. Top 6 war die reine Beschlussfassung zu Punkt 5. Hinzu wurde das Abstimmungsergebnis mit ins Protokoll aufgenommen. Für einen BRV der sich als Chef des Gremiums aufspielt kann man auch den Top 1 Abwahl des BRV und unter Top 2 Neuwahl eines BRV mit aufnehmen. ;-)
25.03.2020 um 17:46 Uhr
Die Frage war: *Gibt es im Gesetz eine Abgrenzung zwischen ordentlicher und außerordentlicher Br - Sitzung? * Die Antwort lautet kurz und knapp NEIN!
Das Gesetz spricht in § 29 Von "Sitzung/en", nicht einmal von Betriebsratssitzungen und schon gar nicht von ordentlicher oder außerordentlicher Betriebsratssitzung!
Deswegen ist diese Antwort falsch: gibt es ordentliche und außerordentliche Betriebsratssitzungen.
25.03.2020 um 18:08 Uhr
25.03.2020 um 18:54 Uhr
Manchmal hat man den unbestimmten Eindruck dass der Bund-Verlag einen Teil seiner Texte von BOGY-Praktikanten schreiben lässt.
Im Gesetz findet man nur eine Unterscheidung von Sitzungen (wenn man die Konstituierende mal weglässt): Sitzungen die der BR(V) von sich aus einberuft nach § 29 (2) BetrVG und solche die er auf Verlangen des Arbeitgebers oder eines Viertels der BRM einberuft nach § 29 (3) BetrVG. Eine Unterscheidung nach regelmäßigen und außergewöhnlichen Sitzungen kennt das Gesetz nicht und lässt sich auch nirgendwo ableiten (wozu auch).
Wäre ja auch ziemlich doof wenn der BR eines Kleinbetriebes der nur unregelmäßig zusammenkommt nur außerordentliche Sitzungen machen würde.
Aber wer mag darf natürlich die nach $ 29(2) "ordentliche Sitzungen" nennen und die nach § 29(3) auch außerordentliche. Aber im Gesez wird er dazu nichts finden.
"Kündigung XY" (bzw. wohl korrekterweise "Kündigungsanhörung XY" würde ich als durchaus ausreichend erachten (wenn dort für XY ein Name steht). Das einzelne BRM kann sich dann über die rechtlichen Möglichkeiten informieren und ggf. auch beim Vorsitzenden erkundigen, worum es konkret geht, bzw. was dieser dazu weiß.
"Aktueller Umgang mit der Corina Pandemie" wäre aus meiner Sicht zwar für eine allgemeine Diskussion oder Information ausreichend aber eher nicht für den Abschluss einer BV. Dann muss man halt mal dem Vorsitzenden klar machen dass es in dieser Sitzung keinen zustimmenden Beschluss gibt.
Problematisch ist aber sicherlich dass dieser Vorsitzende sein Gremium nicht "mitnimmt".
25.03.2020 um 19:13 Uhr
https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsrat-geschaeftsfuehrung/betriebsratssitzung/
https://www.betriebsrat.com/wissen/betriebsratsvorsitzender/betriebsratssitzung
könnte ich noch ein paar Links rein stellen. Aber taugen alle nix wie der Bund Verlag.
Die Frage: "1. Gibt es im Gesetz eine Abgrenzung zwischen ordenticher und außerordentlicher Br - Sitzung?"
dürfte damit mit ja beantwortet werden, denn es wird nach eine Abgrenzung IM Gesetz gefragt. Nicht mehr und nicht weniger.
25.03.2020 um 20:37 Uhr
Gerne noch einmal: Im Gesetz gibt es keine Abgrenzung! Wie auch immer BR Gremien die Sitzungen nach 29 1+2 nennen möchten bleibt ihnen überlassen.
25.03.2020 um 20:56 Uhr
Und noch einmal, lese die Links. Nehme das Wort "Abgrenzung" und lerne bei Wikipedia und Wiktionary.
Und dann nenne das Eine so und das Andere so nach § 29 BetrVG , oder aber lass es.
25.03.2020 um 21:29 Uhr
Ja du DummerHund! Du hast bestimmt Recht, ganz bestimmt.
25.03.2020 um 21:34 Uhr
Ja du nicoline! Du hast bestimmt Recht, ganz bestimmt.
25.03.2020 um 22:04 Uhr
"Gibt es im Gesetz eine Abgrenzung zwischen ordenticher und außerordentlicher Br - Sitzung?"
Die Frage läßt sich mit "Nein" beantworten. Aber wieso fragst Du überhaupt?
Wenn ein Gremium alle 14 Tage seine Sitzung macht, dann sind das die ordentlichen. Wird irgendwo eine weitere notwendig, ist das eine außerordentliche. Da es keine speziellen Regeln im Gesetz dafür gibt, ist diese Unterscheidung also eher theoretisch. Euer BRV hat recht und er kann jederzeit Sitzungen anberaumen, sofern Sie notwndig sind.
Ich stimme Pjöööng außerdem zu, dass der TOP "Aktueller Umgang mit der Corina Pandemie" nicht rechtssicher dafür taugt, hier einen Beschluss zu einer BV zu machen. Das sollte der BRV eigentlich wissen. Traurig, das dem anscheinend nicht so ist.
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