Hallo ich habe 2 Fragen und komme nicht mehr weiter.
1. Gibt es im Gesetz eine Abgrenzung zwischen ordenticher und außerordentlicher Br - Sitzung? Hintergrund: unser Vorsitzende erklärt, dass es diesen Unterschied nicht geben würde. Er bezieht sich auf den § 29 BetrVG und sagt dieser würde ihm das Recht geben Sitzugen einzuberufen wann immer es ihm beliebt, sofer er die Einladung rechtzeitig verschickt. Auch meinen Hinweis, dass die Abgrenzung vielleicht zwischen den von uns für das Jahr geplanten und davon abweichenden eilbedürftigen Terminen liegt verneint er. Wir haben auch keine Geschäftsordnung die das regelt.
2. Ich habe im BR 1 gelernt das Tagesordnungspunkte möglichst konkret sein sollen, ich fühle mich mit "Kündigung X.Y." wenig informiert und es gibt auch eine Punkt " Aktueller Umgang mit der Corina Pandemie" und da soll auch eventuell eine BV beschlossen werden, müsste im Tagesordnungspunkt nicht auch stehen das wir über eine BV abstimmen wollen? Wir sind alle noch recht neu auch der Vorsitzende aber er hört sich auch keine Bedenken an. Echt zum Verzweifeln.