außerordentliche GBR Sitzung - nicht nötig ?
Guten Tag,
bei uns in der Firma sollen Mitarbeiter an einen anderen Standort versetzt werden. Der Interessenausgleich und Sozialplan sind im Entwurf. Eigentlich sollte all dies zum 15.02 in unserer normalen GBR Sitzung entschieden werden. Nun hat der AG es aber eilig und will die Mitarbeiter schon zum 1.2. versetzten. Unsere GBR Vorsitzende hat daraufhin für nächsten Montag eine außerordentliche GBR Sitzung einberufen. Es geht um die Beschlüsse zu SP und IA und außerdem sind noch andere Punkte aufgelistet wie organisatorisches usw.
Nun meine Frage ob dies überhaupt zulässig ist. Meiner Meinung nach besteht keine dringende Notwendigkeit die Kollegen schon 2 Wochen früher zu versetzten und deswegen extra eine außerordentliche GBR Sitzung einzuberufen.
Außerdem was ist mit den weiteren Tagesordnungspunkten die auf gar keinen Fall dringend ist, wie ob wir im Sommer ein Grillfest ausführen usw. Das sind doch Themen für unsere ordentliche GBR Sitzung, und dürfen diese dann am Montag überhaupt behandelt werden?
Ich danke euch mfg Detlef
Community-Antworten (2)
25.01.2017 um 15:11 Uhr
Zusätzliche Sitzungen sind immer möglich, wenn dies "erforderlich" erscheint. Da hat der Vorsitzende durchaus die Möglichkeit.
Ich würde mich aber nicht unter Zeitdruck setzen lassen. Nur weil der AG etwas schnell über die Bühne ziehen will, würde mich nicht veranlassen nun gleich unter Zeitdruck einen SP+IA abzufertigen.
25.01.2017 um 18:51 Uhr
sind die Verhandlungen zu den Regelungen aus Eurer Sicht abgeschlossen? Das ist doch die entscheidende Frage
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