Einladungen zur Betriebsratsitzung - Wo steht das genau wie und wann die Tagesordnungspunkte den BRM vorgelegt werden müssen?
Wo steht das genau wie und wann die tagesordnungspunkte den BRM vorgelegt werden müssen. Also bei uns werden die Tagesordnungspunkte fasst in der Sitzung vorgelegt,es ist schon klar das dies nicht OK ist. Jedoch bei 15 BRM und Schichtbetrieb, Ersatzmitglieder wie soll man da vorgehen wenn es eventuell nur 3 Kollegen stört. Gruß an Don Johnson
Community-Antworten (3)
29.11.2008 um 12:37 Uhr
@annoram § 29 Abs. 2 BetrVG aus dem Kommentar:
Die Ladung und die Tagesordnung muss allen Sitzungsteilnehmern so rechtzeitig übermittelt werden, dass sie sich auf die Teilnahme einstellen, Vorbereitungen treffen, dem Vors. eine etwaige Verhinderung mitteilen und u.U. auf eine Verlegung der Sitzung hinwirken können. In Eilfällen ist eine kurzfristige Einladung möglich. In welcher Form und mit welchen Fristen Ladungen zu erfolgen haben, ist deshalb zweckmäßigerweise in der Geschäftsordnung festzulegen.
29.11.2008 um 12:43 Uhr
Vielleicht noch wichtig zu erwähnen, dass die TO so ausführlich sein muß, dass tatsächlich jedes BRM auf die Punkte vorbereiten kann. Heißt, dass der BRV seine bis dahin erlangten Infos weiter gibt. Ansonsten könnte ein eventueller Beschluss nicht rechtskräftig sein. Beispiel: TOP 1 Kündigung Max Mustermann - das geht so gar nicht. Wenn dann eher TOP 1 Anhörungsschreiben des AG bezüglich der Krankheitsbedingten Kündigung des Kollegen Max Mustermann (weitere Infos siehe Anlage)
Um was geht es eigentlich genau? Warum deine Frage?
29.11.2008 um 13:53 Uhr
Oh, das wirft noch mehr Fragen auf! Die nach Seminaren, die warum ein Gremium eines solch großes Betriebes eine solche Frage stellt.
Im Anbetracht der neuen "Erkenntnisse" solltest du mal die von carrie erwähnte Quelle wählen. Ob eine GO sinnvoll ist oder nciht, da streiten sich die Geister, alles andere ist schon gedeutet. Auswirkungen wenn das nciht eingehalten wird, zeigte ich dir. Wenn ich jetzt absolut quer denken würde, könnte ich einen Verstoß nach dem 23er herleiten (eures BRV). Alle Beschlüsse sind vielleicht für den Ar....! Na wenn das keine grobe Pflichtverletzung ist, was dann...
Deine Frage kann ich dennoch verstehen, weil es vermutlich immer bei euch so gehandhabt wurde. Dennoch ist es nciht rechtens. Ich empfehle (ohne weitere Infos zu haben) zumindest den Besuch von BR1 und BR2 für dich- Da wird dir das wirklich gut erklärt. Die restlichen Grundlagen hast du dann auch. Ich persönlich verstehe nciht, wie ein Gremium seine Arbeit ohne Seminare machen kann. Kann man wirklich das dort vermittelte wissen sich durch lesen aneignen? Nunja, ich zumindest nciht. Ich werde mich weiterbilden auch mit Seminaren.
Jetzt kommt ne alte Weisheit "Der Mensch wird alt wie ne Kuh und lernt immernoch dazu"
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