Erstellt am 20.10.2011 um 18:38 Uhr von neskia
Entweder den BRV bitten, den Tagespunkt auf die nächste Sitzung zu nehmen.
Oder, wenn er sich weigert, dann wirklich die viertel Regelung ziehen.
Ihr richtet dann einen Antrag an den BRV mit Nennung des Gegenstand, dessen Beratung ihr verlangt. Die Form ist nicht vorgeschrieben, der Antrag kann auch mündlich vorgebracht werden. Eine Abstimmung über den Antrag gibt es nicht, der BRV hat dem Wunsch Folge zu leisten, ansonsten handelt der BRV pflichtwidrig.
Erstellt am 20.10.2011 um 19:00 Uhr von gironimo
sehe ich auch so.
Wenn Du meinst, der Vorsitzende läßt den Punkt unter den Tisch fallen, kannst Du doch einfach in der BR-Sitzung bitten, den Punkt auf die nächste Zagesordnung zu setzen. Da haben es schon mal alle gehört.
Erstellt am 20.10.2011 um 19:04 Uhr von neskia
Ein Muss entsteht aber auch da nur, wenn ein Viertel des BR (aller BR-Mitglieder, nicht der Anwesenden) meint, dass sie das auch wollen.