Ausserordentliche Betriebsratssitzung - im Anschluss an eine geplante Betriebsratssitzung?
Hallo, kann ich im Anschluss an eine geplante Betriebsratssitzung eine ausserordentliche Betriebsratssitzung einberufen? Grund: Eine wichtige Beschlussfassung steht nicht auf der Tagesordnung/Einladung Danke und Gruss
Community-Antworten (8)
06.06.2007 um 14:58 Uhr
Wie wäre es mit der einfachen Lösung: Stelle in der regulären Sitzung einen Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung. Wenn die Mehrheit der BR-Mitglieder einverstanden ist, muss der TOP behandelt werden.
06.06.2007 um 14:59 Uhr
Hallo Acidburn,
im Fitting unter § 33 RN 24 BetrVG " Außer der Ladung ist für eine Beschlussfassung des BR grundsätzlich die rechtzeitige Mitteilung der Tagesordnung notwendig. Dies darf jedoch nicht dahin verstanden werden, dass über einen Punkt der nicht auf der Tagesordnung genannt ist, nicht ein wirksamer Beschluss gefasst werden könnte. Dies würde an der betrieblichen Wirklichkeit, die oft kurzfristige und schnelle Entscheidungen des BR notwendig macht, vorbeigehen. Deshalb sind Beschlüsse über nicht auf der den BR Mitgliedern übersandten Tagesordnung stehenden Angelegenheiten dann als zulässig anzusehen, wenn sich die Mehrheit der BR Mitglieder mit der Behandlung dieses Punktes einverstanden erklärt."
MfG Angi1
06.06.2007 um 14:59 Uhr
hallo acidburn,
warum läst du zu beginn der geplanten sitzung nicht die tagesordnung durch einen beschluß ändern? ihr müßt dies nur alles schriftlich festhalten in der sitzungsniederschrift.
gruß lümmel
06.06.2007 um 15:02 Uhr
@ Angi1:
Ergänzend dazu kannst Du auch § 29 Rn. 48 BetrVG zitieren - mir ist das grad zuviel Tipperei ;-)
07.06.2007 um 14:58 Uhr
Moment...
..war es nicht so das die TO einer Sitzung NUR geändert werden kann wenn der BR vollzählig (auch mit Ersatzmitgliedern) ist? Also dann TO ändern und Punkt abhandeln.
08.06.2007 um 09:48 Uhr
@happy....Ja, so habe ich das auch mal gelernt: Entweder alle stimmen zu oder der Punkt kann nicht mehr auf die Tagesordnung.
Siehe auch http://www.brainguide.com/tagesordnung-der-betriebsratssitzung/publicationdetail,3,,,,,63275.html
Oder???
08.06.2007 um 11:02 Uhr
@ Happy, Betriebsratten,
Beschlussfähig ist ein BR wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder, einschließlich etwaiger Ersatzmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt.
Die Anzahl der Mitglieder für diese Sitzung wäre ja auch nicht anderst, wenn dieser Punkt bereits auf der Tagesordnung gestanden hätte.
Außerdem kann man diesem Problem vorbeugen, indem man den Punkt "Verschiedenes" mit in die Tagesordnung aufnimmt.
MfG Angi1
08.06.2007 um 17:23 Uhr
@angi1 nenenenenenene.....unter dem Punkt Verschiedenes kannst Du keine Beschlüsse fassen, die wären samt und sonders null und nichtig. Grund: Jedes BR Mitglied muss die möglichkeit haben sich auf die Sitzung vorzubereiten...und das wäre dann nicht mehr gegeben.
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