Erstellt am 25.03.2020 um 11:47 Uhr von stehipp
Vielleicht verstehe ich die Frage ja falsch, aber natürlich muss die Arbeitsagentur wissen, für welche Mitarbeiter wieviel % Kurzarbeit vereinbart wurde.
Wie soll sie denn sonst entsprechende Zahlungen leisten können? Hier erfolgen doch keine pauschalen Zahlungen.
Erstellt am 25.03.2020 um 14:13 Uhr von Barbara63
Danke. Und du hast die Frage genau richtig verstanden, ich sehe das genauso, wollte nur sicher gehen.