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BV zur Kurzarbeit

B6
Barbara 63
Mrz 2020 bearbeitet

Kann mir jemand sagen, ob in der BV zur Kurzarbeit für die Vorlage bei der Arbeitsagentur die Prozentsätze stehen müssen oder ob diese für interne Zwecke in einer Zusatzvereinbarung festgelegt werden können? Vielen Dank!

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Community-Antworten (2)

S
stehipp

25.03.2020 um 12:47 Uhr

Vielleicht verstehe ich die Frage ja falsch, aber natürlich muss die Arbeitsagentur wissen, für welche Mitarbeiter wieviel % Kurzarbeit vereinbart wurde. Wie soll sie denn sonst entsprechende Zahlungen leisten können? Hier erfolgen doch keine pauschalen Zahlungen.

B
Barbara63

25.03.2020 um 15:13 Uhr

Danke. Und du hast die Frage genau richtig verstanden, ich sehe das genauso, wollte nur sicher gehen.

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