Beginn der Ruhezeit
Hallo Leute Ab wann beginnt die Ruhezeit von 11 STD im Gesundheitssektor? Nach dem Arbeitsende der Nachtschicht oder wenn ich Zuhause bin? Mir geht es um die Fahrtzeit von ca. 45 Minuten. Möchte die Dauer der Fahrtzeit in einer Betriebsvereinbarung Arbeitszeit verwenden. Bitte um Info`s und Urteile. Vielen Dank in voraus!
MfG Flipper XL
Community-Antworten (4)
10.03.2009 um 23:50 Uhr
@Flipper XLL, grundsätzlich beginnt die Ruhezeit nach Arbeitsende. Aber, von der gesetzlichen Ruhezeit in § 5 Abs. 1 ArbZG wird für bestimmte Betriebe eine Ausnahme gemacht, in diesen Bereichen kann die Ruhezeit gemäß § 5 Abs. 2 ArbZG um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen wird.
- Krankenhäuser und andere Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung
von Personen, - Gaststätten und andere Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung,
- Verkehrsbetriebe,
- Rundfunk, TV sowie
- Landwirtschaft und Tierhaltung.
11.03.2009 um 00:10 Uhr
@Flipper XL aber auch die Möglichkeit zur Verkürzung der Ruhezeit ändert nichts daran, dass der Weg von der Arbeit nach Hause Bestandteil der Ruhezeit ist und nicht Arbeitszeit. Ausgenommen z. B. Rückweg vom Arbeitsplatz nach Hause, nach Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft z.B. im TVöD so geregelt.
11.03.2009 um 10:24 Uhr
@Flipper
- was ridgeback schreibt
- wie willst du das machen? Vermutlich hat jeder Mitarbeiter eine andere Fahrzeit zur Arbeitsstätte noch dazu haben manche gelegentlich eine Baustelle, einen Stau, Streiks beim ÖPNV, Bäume auf den Schienen und die Bahn fährt nicht usw. usw.
- Mitarbeiter deren Arbeitsbeginn nicht mit dem üblichen Berufsverkehr zusammenfällt brauchen für die gleiche Strecke vermutlich weniger Zeit als Mitarbeiter die von 8-16 Uhr arbeiten
- Mitarbeiter die zwar die gleiche Entfernung zurücklegen aber unterschiedliche Anfahrtswege haben können sehr unterschiedliche Fahrzeiten haben
- wäre ich Arbeitgeber würde ich dann nur noch Mitarbeiter einstellen die sich verpflichten im Umkreis von 5 Min. Fahrzeit zu wohnen
Ich habe morgens an guten Tagen 30 Minuten und an einem sehr schlechten Tag auch schon mal 2,5 Stunden gehabt. Nachmittags habe ich bis auf wenige Ausnahmen ca. 25 Minuten max. 45 Minuten.
Grüße Kleine Hexe
11.03.2009 um 11:49 Uhr
@ kleine Hexe
Prinzipiell stimme ich dir zu - nur :
Bei den komplexen Zeitberechnungssystem die möglich sind mit Programmen(welche die AG) auch gerne nutzen- ist es durchaus möglich einmalig so eine "Präferenz" zu hinterlegen. Dies müsste einmalig nur stattfinden und würde einen Durchschnittsanfahrtsweg hinterlegen. Warum sollte sowas zumindest nicht versucht werden? Wir sind schliesslich BR´s und keine AG´s oder? ;-))
greets
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