Erstellt am 10.03.2009 um 22:50 Uhr von ridgeback
@Flipper XLL,
grundsätzlich beginnt die Ruhezeit nach Arbeitsende.
Aber, von der gesetzlichen Ruhezeit in § 5 Abs. 1 ArbZG wird für bestimmte Betriebe eine Ausnahme gemacht, in diesen Bereichen kann die Ruhezeit gemäß § 5 Abs. 2 ArbZG um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen wird.
- Krankenhäuser und andere Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung
von Personen,
- Gaststätten und andere Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung,
- Verkehrsbetriebe,
- Rundfunk, TV sowie
- Landwirtschaft und Tierhaltung.
Erstellt am 10.03.2009 um 23:10 Uhr von nicoline
@Flipper XL
aber auch die Möglichkeit zur Verkürzung der Ruhezeit ändert nichts daran, dass der Weg von der Arbeit nach Hause Bestandteil der Ruhezeit ist und nicht Arbeitszeit. Ausgenommen z. B. Rückweg vom Arbeitsplatz nach Hause, nach Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft z.B. im TVöD so geregelt.
Erstellt am 11.03.2009 um 09:24 Uhr von Kleine Hexe
@Flipper
1. was ridgeback schreibt
2. wie willst du das machen? Vermutlich hat jeder Mitarbeiter eine andere Fahrzeit zur Arbeitsstätte noch dazu haben manche gelegentlich eine Baustelle, einen Stau, Streiks beim ÖPNV, Bäume auf den Schienen und die Bahn fährt nicht usw. usw.
3. Mitarbeiter deren Arbeitsbeginn nicht mit dem üblichen Berufsverkehr zusammenfällt brauchen für die gleiche Strecke vermutlich weniger Zeit als Mitarbeiter die von 8-16 Uhr arbeiten
4. Mitarbeiter die zwar die gleiche Entfernung zurücklegen aber unterschiedliche Anfahrtswege haben können sehr unterschiedliche Fahrzeiten haben
4. wäre ich Arbeitgeber würde ich dann nur noch Mitarbeiter einstellen die sich verpflichten im Umkreis von 5 Min. Fahrzeit zu wohnen
Ich habe morgens an guten Tagen 30 Minuten und an einem sehr schlechten Tag auch schon mal 2,5 Stunden gehabt.
Nachmittags habe ich bis auf wenige Ausnahmen ca. 25 Minuten max. 45 Minuten.
Grüße
Kleine Hexe
Erstellt am 11.03.2009 um 10:49 Uhr von cyberurmel
@ kleine Hexe
Prinzipiell stimme ich dir zu - nur :
Bei den komplexen Zeitberechnungssystem die möglich sind mit Programmen(welche die AG) auch gerne nutzen- ist es durchaus möglich einmalig so eine "Präferenz" zu hinterlegen. Dies müsste einmalig nur stattfinden und würde einen Durchschnittsanfahrtsweg hinterlegen. Warum sollte sowas zumindest nicht versucht werden? Wir sind schliesslich BR´s und keine AG´s oder? ;-))
greets