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Kurzarbeit

A
Almi1967
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo, unsere Fa. hat Kurzarbeit angemeldet, ist eine Zeiarbeitsfirma. Es sind allerdings nicht alle Ma in Kurzarbeit, nur ein Teil. Die Kurzarbeit soll rückwirkend zum 01. März laufen. Jetzt war gestern viel zu tun und es wurden einige gefragt, ob sie arbeiten können und die Ma, die nicht in Kurzarbeit sind sollen bis zu 10 Stunden arbeiten, egal ob Teilzeit oder nicht. Dann frage ich mich wozu Kurzarbeit, wenn doch Arbeit da ist. Mir wurde gesagt, ich solle jetzt erstmal 4 Wochen zuhause bleiben. Muss ich dann arbeiten, wenn Not am Mann ist?

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Community-Antworten (2)

C
celestro

24.03.2020 um 13:21 Uhr

Da musst Du schon mit der Firma drüber reden. Weder wissen wir, wieviel Arbeit da ist, noch wie kurzfristig sich bei Euch die Dinge ändern und erst recht nicht, ob das alles so in Ordnung ist oder nicht.

S
seehas

24.03.2020 um 14:07 Uhr

Während ein teil der Mitarbeiter in Kurzarbeit ist dürfen die anderen keine Überstunden machen. Es sei denn die MA in Kurzarbeit sind für die auszuführenden Tätigkeiten nicht geeignet. Die Arbeitsagentur ist sicherlich an einem Hinweis interessiert. Hier bereichert sich ein Unternehmer. Er muss erst die in Kurzarbeit beschäftigten auslasten bevor er Mehrarbeit anordnet. Ansonsten heißt der Straftatbestand Sozialversicherungsbetrug.

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