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Nettoaufstockung bei Kurzarbeit

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Sehrbert
Mrz 2020 bearbeitet

Guten Abend, ab Mitte April soll es bei uns zur Kurzarbeit mit 50% kommen. Aufgrund der aktuellen Vergünstigungen für den AG tritt die Frage auf, ob man diese teilweise durch eine Nettoaufstockung an den MA übergeben kann. Die Kurzarbeit soll natürlich so kurz wie möglich verlaufen. Wahrscheinlich ist es ein Rechenexample aber: Wäre eine Nettoaufstockung grundsätzlich sinnvoll oder soll man auf das Argument hoffen, dass dadurch eine kürzere Kurzarbeit auf die MA zukommt? Nach neuesten Informationen von Gewerkschaften, wird eine Aufstockung wohl öfter gefordert. Hoffe es lässt sich noch was zur BV ergänzen im Notfall.

Vielen Dank und einem schönen Abend!

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Community-Antworten (3)

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Freeplay

24.03.2020 um 07:13 Uhr

Wieso sollte eine Aufstockung die Kurzarbeit verlängern? Natürlich ist es Sinnvoll (aus AN Sicht) eine Aufstockung zu vereinbaren. Wir haben eine Aufstockung auf 80,5% (bei 100% Arbeitsausfall) mit in die BV genommen. Natürlich kann man sowas auch noch nachträglich vereinbaren (schriftlich), aber da euer AG bisher nicht freiwillig wollte wird er es nun auch nicht wollen. Da ich deine Aussage so verstehe, dass ihr nun schon eine BV habt wird es, wenn ihr keinen super netten AG habt, zu spät sein.

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XYZ68

24.03.2020 um 08:32 Uhr

Da es ohne Betriebsrat keine BV gibt, sollte man schon als Betriebsrat sein möglichstes tun, um für die Kollegen zumindest etwas aufzustocken. Auch wir haben das in einer BV vereinbart und statt der ursprünglichen Laufzeit bis Ende des Jahres ist jetzt erst einmal nur bis Ende Mai Kurzarbeit möglich. Dann wird neu verhandelt.

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EDDFBR

24.03.2020 um 10:02 Uhr

@Freeplay,

ihr solltet über das halbe Prozent nochmal nachdenken. Aufstockungen bis 80% sind beitragsfrei, der Betrag der die 80% übersteigt ist allerdings beitragspflichtig. An anderer Stelle hatte ich gelesen dass das separat berechnet werden muss und für die Personalverwaltungen einen deutlich höheren Mehraufwand an Arbeitszeit bedeutet. Da stellt sich schon die Frage, ob man wegen einem halben Prozent den Fackelzug veranstalten soll ...

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