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Ansprechpartner nur die GL?

H
Hetti
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Forum-Teilnehmer, hier meine Frage. Wir haben in der letzten Zeit öfter Beschwerden von unseren Außendienstkollegen über neu erstellte Arbeitsanweisungen. Nun wollten wir vom BR über den kleinen Dienstweg Klarheit mit dem Abteilungsleiter herbeischaffen. Dieser fühlt sich jedoch persönlich angegriffen und hat die GL eingeschaltet. Von der GL bekommen wir nun die Info. dass der BR nur mit der GL verhandeln bzw. Probleme besprechen darf und nicht mit dem Abteilungsleiter. Das ist doch wohl lächerlich, oder wie seht Ihr das? Ist das in Euren Betrieben auch so?
Liebe Grüße und einen schönen Tag.

4.403011

Community-Antworten (11)

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paula

10.03.2009 um 16:12 Uhr

naja das ist der Weg den eigentlich das BetrVG so vorgesehen hat.

RW
rainer w

10.03.2009 um 16:37 Uhr

Man beachte paula´s "eigentlich": Üblicherweise sollte das Alltägliche auf einem kurzem Weg geregelt werden, Vertragsmodalitäten jedoch mit der GL:

H
huwiel

10.03.2009 um 18:42 Uhr

@Hetti Man will ja nicht allles an die "grosse Glocke" hängen. Ist eigentlich auch gut für den Betriebsfrieden den kurzen Weg einzuschlagen Aber wenn der Abteilungsl. und die GL es so möchten

P
Peanuts

10.03.2009 um 20:08 Uhr

"Das ist doch wohl lächerlich, oder wie seht Ihr das? "

Ich schließe mich der Meinung der GL an. So bezieht sich auch der § 74 Abs.1 BetrVG auf den AG (= GL) und nicht auf Abteilungsleiter.

H
huwiel

10.03.2009 um 20:26 Uhr

@peanuts Manchmal ist der kurze Weg ,Abteilungsleiter, aber der bessere und konstruktievere Die Frage hier ist doch : wer gab die neuen Arbeirsanweisungen. Wenn sie vom Abtl. kommen muss man ihn auch direkt darauf ansprechen dürfen ohne die GL einzuschalten. Ist bei fehlerhafter Anweisung evtl.auch besser für ihn

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Peanuts

10.03.2009 um 21:26 Uhr

Tut mir leid, aber da bin ich leidenschaftslos. Es spricht nichts gegen ein kollegiales Gespräch, aber damit hat es sich auch schon.

Und wenn es MA-Beschwerden bzgl. dieser Arbeitsanweisungen hagelt, ist der AG = GL erst recht der richtige Ansprechpartner.

Außerdem ist ein BR in keinster Art und Weise befugt, "Klarheit" mit KollegInnen herstellen zu dürfen/müssen.

H
huwiel

10.03.2009 um 21:52 Uhr

Es geht nicht um die Befugnis sondern ab und zu auch um kollegen und si es ein Abtl Wenn man auf diesen Weg alle zufrieden stellen kann und den Betriebsfrieden sowie den Ablauf verbessert sollte man dieses Gespräch suchen

DAH
Der alte Heini

10.03.2009 um 22:43 Uhr

Hetti Das ist nicht lächerlich, sondern der Weg den das BetrVG vorsieht. Hier seht doch selbst, was bei euch dabei raus gekommen ist.

Wissen die Vorgesetzten, dass bei Probleme die Mitarbeiter den BR hinter sich haben und dieser direkt mit der Geschäftsleitung verhandelt, sind die Vorgesetzten wesentlich umgänglicher.

RW
rainer w

11.03.2009 um 01:53 Uhr

peanuts, Heini Prächtig! Wenn ihr als MA mal einen Fehler machen solltet und euer Chef sieht das, soll er dann auch erst euren direkten Vorgesetzten anrufen, damit dieser seine arbeit unterbricht, um zu euch zu kommen um euch den Marsch zu blasen? Kein Aufschrei bitte in der Form , das eine ist BR das andere arbeitsvertragliche Tätigkeit! Das was ihr meint ist einhalten der Hirachieebene und das kann unter umständen auch vieles versaubeuteln. Der kurze Weg ist nicht immer verkehrt.

P
Peanuts

11.03.2009 um 08:12 Uhr

Hier geht es um neu erstellte Arbeitsanweisungen, über die sich mehrere ADM beschweren. Da ist und bleibt der AG erster Ansprechpartner.

RW
rainer w

11.03.2009 um 09:01 Uhr

In so weit gebe ich Dir Recht, aber das trifft nicht Grundsätzlich auf alle Themen zu die Im Betrieb aktuell sind.

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