Unser Betriebsrat nicht eingebunden bei Kurzarbeit
Hier als Mitarbeiter unterwegs. Die Geschäftsführung will Kurzarbeit einführen. Der Betriebsrat wurde nicht eingebunden. Der Betriebsrat will nichts unternehmen, weil sie diese Situation als Notfall sehen. Daher nehmen sie das einfach so hin.
Was kann ich als Mitarbeiter machen? Ich bin Mitglied einer Gewerkschaft.
Community-Antworten (8)
23.03.2020 um 10:44 Uhr
Bei der nächsten Wahl selbst als Kandidat antreten und dann ordentliche Betriebsratsarbeit leisten.
23.03.2020 um 11:28 Uhr
@pettermänchen
Ich verstehe nicht, was du mit dieser Antwort erreiche möchtest.
23.03.2020 um 11:30 Uhr
Was willst Du erreichen?
23.03.2020 um 11:37 Uhr
Da hat Petermännchen schon recht Individualrechtlich kannst du selbstverständlich alles was der AG jetzt umsetzt prüfen lassen (ob vom Anwalt oder der Gewerkschaft) bleibt ja dir überlassen.
Den BR "quasi" zur Arbeit zwingen kannst du schlecht. Wenn der BR beschlossen hat den AG machen zu lasen (weil Krise) ist das ja auch eine Entscheidung. Ob gut oder schlecht sei dahingestellt.
Da bleibt dir nur übrig bei der nächster Wahl jemand anderen zu wählen oder dich selbst aufstellen zu lassen
23.03.2020 um 11:41 Uhr
Hallo zusammen, es steht hiergeschrieben, der Betriebsrat wurde nicht eingebunden. Dann kann der Arbeitgeber auch keine Kurzarbeit machen, das er solange keine Zustimmung vom Betriebsrat zur Kurzarbeit vorliegt, er auch keine machen kann.
23.03.2020 um 11:42 Uhr
Bin ich bei Kjarrigan.
23.03.2020 um 11:44 Uhr
Ich finde das aber ein merkwürdiges Verhalten des BRs. Wir haben auch eine "Notlage" und wir sind im sehr engen Kontakt mit dem AG. Wir unterstützen uns gegenseitig in einer Zeit die extrem Schwierig ist. Der GL möchte einerseits keine MA entlassen, anderseites muss er sehen, dass Geld in die Kasse kommt. Wir unterstützen mit Ideen, Vorschlägen und, ganz besonders wichtig, in der Kummunikation mit unseren Kolleginnen und Kollegen. Ich bin sehr über euren Betriebsrat verwundert. Gerade jetzt könnte er beiden Seiten, sowohl der GL, als auch seinen Kolleginnen und Kollegen zeigen wie gut er seine Arbeit macht und wir wichtig ein BR ist. Schade für diese BR der seine Chance nicht wahr nimmt. Rechtlich wirst du nichts machen können (nach meiner Meinung. Dürft mich gerne korrigieren wenn ihr das anders sieht).
23.03.2020 um 13:44 Uhr
Ich glaube schon dass man auf der individualrechtlichen Schiene was machen kann. Kurzarbeit ohne Zustimmung des BR ist rechtswidrig (da wird die Arbeitsagentur schon den Antrag gar nicht bewilligen). Sollte Kurzarbeit angeordnet werden, ohne dass eine Betriebsvereinbarung darüber vorliegt, dem Arbeitgeber nachweisbar schriftlich die eigene volle Arbeitsleistung anbieten (d.h. den Arbeitgeber in Annahmeverzug setzen).
Wenn dann nicht voller Lohn kommt müsste man auf den Klageweg. Für all das sollte man selbst aber anwaltliche Unterstützung haben.
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