Kann bei Kurzarbeit Urlaub angewiesen werden???
Auf Grund der gesamten wirtschaftlichen Lage macht sich auch in unserem Unternehmen Kurzarbeit erforderlich. So soll ab sofort bis auf weiteres nur noch an 4 Tagen in der Woche gearbeitet werden. Bei den Angestellten im Büro (und da auch wieder nicht bei allen) wurde für diese Tage (vorerst für die ersten 4 Wochen) Urlaub angewiesen. Ist das rechtens? Kann innerhalb eines Unternehmens mit zweierlei Maß gemessen werden? Nun wurde mit diesen Fragen an mich als BR-Vorsitzender herangetreten, ich weiß aber keine konkrete Antwort.
Community-Antworten (3)
10.03.2009 um 15:30 Uhr
Der AG kann AN nicht zwangsweise in Urlaub schicken, es sei er einigt sich mit dem BR über Betriebsurlaub/-ferien! Er kann aber auch für Bürokräft Kurzarbeit beantragen, aber auch hier ist der BR dabei.
10.03.2009 um 19:51 Uhr
Mal als erste Frage ...
Habt ihr nicht eine BV zum Thema Kurzarbeit?? Was steht da drinn? Ohne kann ja bekanntlich keine Kurzarbeit angemeldet werden! In unserer Firma ist als einziger der Geschäftsführer von dieser Regeluing nicht betroffen ansonsten ALLE!
Die Mitarbeiter können nicht gezwunegn werden vereinzelt , in diesem Fall Wöchentlich, ihren Urlaub zu nehmen und somit zb. den gesammten Jahresurlaub zu nehmen.Laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs Absatz 2 ist der Urlaub am Stück zu nehmen wobei ein Block mindestens 12 Tage umfassen "muß". Ist dieses durch eure Regelung nicht gewährleistet? Der Arbeitgeber kann allerdings in Abstimmung mit dem Betriebsrat eine Betriebsruhe so genannten Blockurlaub vereinbaren wobei in dieser Zeit der Mitarbeiter keine Kurzarbeit hat und somit auch keine Finanziellen Ausfälle!!
11.03.2009 um 08:47 Uhr
Man sollte vielleicht noch erwähnen, dass die Arbeitsagentur Resturlaub aus 2008, nicht verplanten Urlaub 2009 und Arbeitszeitguthaben in die KUA einsetzen kann und wird.
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