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Ausschluss von Mitgliedern aus dem BR

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Rapper22
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kolleginen und Kollegen,

ich habe da ein Problem, bei dem ich Rat brauche. Es gibt eine Gruppe von MA´s in unseren beiden Betrieben, die den Ausschluss eines BRM erwirken wollen. Hintergrund ist die Tatsache, dass das BRM stets und ständig gegen die Mitarbeiter eines bestimmten Bereiches wettert und flasche Anschuldigungen, was aus Sicht der Betroffenen schon an Mobbing grenzt, erhebt. Der Witz an der Sache ist, dass dieses BRM selbst einmal in diesem Bereich gearbeitet hat und genau weiss, wie dort gearbeitet wird. Man hatte ihn damals zwangversetzt, weil er gegen mehrere Vorgaben des AG verstoßen hatte, was wiederum eigentlich eine Entlassung gewesen wäre. Aber auf Grund seiner langen Betriebszugehörigkeit hatte man ihn nur zwangsversetzt. Damals war er auch noch nicht im BR.

Jetzt hat eine MA, der schon mal im BR war, das Vorgehen zum Ausschluss damit begründet, dass im BetrVG im § 23 RD Nr. 16 steht, das zwar eine objektive, nicht schuldhafte Pflichtverletzung nicht genügt für den Ausschluss, aber ein krankhaftes, querulatorisches Verhalten gegenüber MA.

Jetzt die Frage: Würde diese Begründung der MA genügen, vorausgesetzt, sie erhalten die Zustimmung eines Viertel der MA, die den Ausschluss ebenfals befürworten? Was meint Ihr dazu?

Ich habe den Betroffenen gesagt, dass dies wohl so nicht geht und auch im BR keine Unterstützung finden wird. Sie sollten lieber die nächste BR Wahl abwarten, vielleicht erledigt sich die Sache dann von selbst.

Mfg

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Community-Antworten (7)

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Lotte

10.03.2009 um 14:29 Uhr

Rapper, stimmt, ich habe die Kommentierung im Fitting gefunden. Ob das BAG wohl 1967 eindeutíg festgelegt hat, wie und von wem solch ein querulatisches, krankhaftes Benehmen zu erkennen und zu diagnostizieren ist?...;-))

Würde sagen, dass Du mit Deiner, im letzten Satz ausgedrückten Meinung, goldrichtig liegst.

RW
rainer w

10.03.2009 um 14:37 Uhr

Schliesse mich da Lotte´s Meinung an, denn alleine den Nachweis genau darzulegen würde schon schwierig werden; wenn nicht gar hoffungslos.

S
Sanieris

10.03.2009 um 16:02 Uhr

@Rapper22 Ich bin da anderer Meinung wie Lotte und rainer w. Wenn das Verhalten dieses BR-Kollegen so ist, dann ist das auch für das ganze BR Gremium kein Aushängeschild und darf nicht vom BR gedultet werden! Auch nicht bis zur nächsten Wahl. Ich würde als BRV, den Kollegen vor dem ganzen Gremium mit der Anschuldigung Mobbing konfrontieren. Und im klar machen das Er mit einer Amtsenthebung rechnen muss, wenn die MA ernst machen und die nötigen Unterschriften zusammen bekommen. Das Recht haben die MA und das Gericht wird hier entscheiden. Nicht der BR ! Ich Denke der BR Kollege sollte das ganz alleine Ausbaden !!!

F
franzfeder

10.03.2009 um 16:19 Uhr

Hallo Rapper, meiner Meinung nach gibt es drei Varianten:

  1. Auschlussverfahren durch den Betriebsrat einleiten, da das Betriebsrat ständig den Betriebsfrieden stört, des gegen § 75, Abstz 1 durch diese Person verstoßen wird, sihe § 104 BetrVG. Der Betreffende wäre aber noch im Betrieb tätig.
  2. Der § 103 BetrVG könnte von der Firmenseite gezogen werden und der Bertriebsrat stimmt der außerordentliche Kündigung zu, unter mit Hilfe ebenfalls § 104 BertVG. Diese Person wäre nicht mehr im Betrieb und damit auch nicht mehr im Betriebrat
  3. Die beide oben genannten Varianten sind natürlich die knallharten Varianten und sollten nur im äußersten Notfall gezogen werden. Allerdings sollte ein ernsthaftes Gespräch mit der Person erfolgen, wobei er auf die Konsequenzen hingewiesen werden sollte, falls er sein Verhalten nicht ändert. Falls er sein Verhalten nicht ändert, solltet ihr im Gremium ernsthaft über die ersten beiden Varianten nachdenken, da meiner Meinung nach 1 Jahr, also bis zur nächsten Wahl, sehr lang ist und er das Renomeé des BR schaden kann.
RW
rainer w

10.03.2009 um 16:32 Uhr

@Sanieris Beschäftige Dich bitte mal eingehend mit dem Thema Mobbing.

@fanzfeder Hast Du nicht was übersehen? Hier geht es um Ausschluß aus dem BR und nicht aus dem gesammten Unternehmen. Rernomee hin oder her, wir als BR sollen uns nicht anmaßen solche Vorschläge von uns aus an die GL ran zu tragen. Unterscheiden wir unssonst noch von denen?

S
Sanieris

10.03.2009 um 17:19 Uhr

@ rainer w

Die Frage war mir schon klar! Über Mobbing weis ich gut Bescheid! Es soll nun auch kein Angriff von meiner Seite sein. Aber wenn der BR wirklich die MA mobbt, soll dann das Gremium hinter ihm stehen?

Gruss Sanieris

RW
rainer w

10.03.2009 um 19:52 Uhr

  1. Dann weißt Du sicher auch das Mobbingvorwürfe über längerem Zeitraum Dokumentiert sein sollten, denn sonst kann der Schuß nach hinten los gehen.
  2. So habe ich es auch nicht aufgefasst.
  3. Nicht vor ihm und auch nicht hinter ihm.
  4. Vielleicht sollte man malversuchen raus zu finden warum der Kollege so ist.

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