Hallo Kolleginen und Kollegen,

ich habe da ein Problem, bei dem ich Rat brauche. Es gibt eine Gruppe von MA´s in unseren beiden Betrieben, die den Ausschluss eines BRM erwirken wollen. Hintergrund ist die Tatsache, dass das BRM stets und ständig gegen die Mitarbeiter eines bestimmten Bereiches wettert und flasche Anschuldigungen, was aus Sicht der Betroffenen schon an Mobbing grenzt, erhebt. Der Witz an der Sache ist, dass dieses BRM selbst einmal in diesem Bereich gearbeitet hat und genau weiss, wie dort gearbeitet wird. Man hatte ihn damals zwangversetzt, weil er gegen mehrere Vorgaben des AG verstoßen hatte, was wiederum eigentlich eine Entlassung gewesen wäre. Aber auf Grund seiner langen Betriebszugehörigkeit hatte man ihn nur zwangsversetzt. Damals war er auch noch nicht im BR.

Jetzt hat eine MA, der schon mal im BR war, das Vorgehen zum Ausschluss damit begründet, dass im BetrVG im § 23 RD Nr. 16 steht, das zwar eine objektive, nicht schuldhafte Pflichtverletzung nicht genügt für den Ausschluss, aber ein krankhaftes, querulatorisches Verhalten gegenüber MA.

Jetzt die Frage: Würde diese Begründung der MA genügen, vorausgesetzt, sie erhalten die Zustimmung eines Viertel der MA, die den Ausschluss ebenfals befürworten?
Was meint Ihr dazu?

Ich habe den Betroffenen gesagt, dass dies wohl so nicht geht und auch im BR keine Unterstützung finden wird. Sie sollten lieber die nächste BR Wahl abwarten, vielleicht erledigt sich die Sache dann von selbst.

Mfg