Erstellt am 10.03.2009 um 13:29 Uhr von Lotte
Rapper,
stimmt, ich habe die Kommentierung im Fitting gefunden. Ob das BAG wohl 1967 eindeutíg festgelegt hat, wie und von wem solch ein querulatisches, krankhaftes Benehmen zu erkennen und zu diagnostizieren ist?...;-))
Würde sagen, dass Du mit Deiner, im letzten Satz ausgedrückten Meinung, goldrichtig liegst.
Erstellt am 10.03.2009 um 13:37 Uhr von rainer w
Schliesse mich da Lotte´s Meinung an, denn alleine den Nachweis genau darzulegen würde schon schwierig werden; wenn nicht gar hoffungslos.
Erstellt am 10.03.2009 um 15:02 Uhr von Sanieris
@Rapper22
Ich bin da anderer Meinung wie Lotte und rainer w.
Wenn das Verhalten dieses BR-Kollegen so ist, dann ist das auch für das ganze BR Gremium kein Aushängeschild und darf nicht vom BR gedultet werden!
Auch nicht bis zur nächsten Wahl.
Ich würde als BRV, den Kollegen vor dem ganzen Gremium mit der Anschuldigung Mobbing konfrontieren.
Und im klar machen das Er mit einer Amtsenthebung rechnen muss, wenn die MA ernst machen und die nötigen Unterschriften zusammen bekommen.
Das Recht haben die MA und das Gericht wird hier entscheiden.
Nicht der BR !
Ich Denke der BR Kollege sollte das ganz alleine Ausbaden !!!
Erstellt am 10.03.2009 um 15:19 Uhr von franzfeder
Hallo Rapper,
meiner Meinung nach gibt es drei Varianten:
1) Auschlussverfahren durch den Betriebsrat einleiten, da das Betriebsrat ständig den Betriebsfrieden stört, des gegen § 75, Abstz 1 durch diese Person verstoßen wird, sihe § 104 BetrVG. Der Betreffende wäre aber noch im Betrieb tätig.
2) Der § 103 BetrVG könnte von der Firmenseite gezogen werden und der Bertriebsrat stimmt der außerordentliche Kündigung zu, unter mit Hilfe ebenfalls § 104 BertVG. Diese Person wäre nicht mehr im Betrieb und damit auch nicht mehr im Betriebrat
3) Die beide oben genannten Varianten sind natürlich die knallharten Varianten und sollten nur im äußersten Notfall gezogen werden. Allerdings sollte ein ernsthaftes Gespräch mit der Person erfolgen, wobei er auf die Konsequenzen hingewiesen werden sollte, falls er sein Verhalten nicht ändert. Falls er sein Verhalten nicht ändert, solltet ihr im Gremium ernsthaft über die ersten beiden Varianten nachdenken, da meiner Meinung nach 1 Jahr, also bis zur nächsten Wahl, sehr lang ist und er das Renomeé des BR schaden kann.
Erstellt am 10.03.2009 um 15:32 Uhr von rainer w
@Sanieris
Beschäftige Dich bitte mal eingehend mit dem Thema Mobbing.
@fanzfeder
Hast Du nicht was übersehen? Hier geht es um Ausschluß aus dem BR und nicht aus dem gesammten Unternehmen.
Rernomee hin oder her, wir als BR sollen uns nicht anmaßen solche Vorschläge von uns aus an die GL ran zu tragen. Unterscheiden wir unssonst noch von denen?
Erstellt am 10.03.2009 um 16:19 Uhr von Sanieris
@ rainer w
Die Frage war mir schon klar!
Über Mobbing weis ich gut Bescheid!
Es soll nun auch kein Angriff von meiner Seite sein.
Aber wenn der BR wirklich die MA mobbt, soll dann das Gremium hinter ihm stehen?
Gruss Sanieris
Erstellt am 10.03.2009 um 18:52 Uhr von rainer w
1. Dann weißt Du sicher auch das Mobbingvorwürfe über längerem Zeitraum Dokumentiert sein sollten, denn sonst kann der Schuß nach hinten los gehen.
2. So habe ich es auch nicht aufgefasst.
3. Nicht vor ihm und auch nicht hinter ihm.
4. Vielleicht sollte man malversuchen raus zu finden warum der Kollege so ist.