Sehr gehrte Damen und Herren,
ich bin als Koch in einen staatlich anerkanntem Internatsgymnasium angestellt. Da die Schulen landesweit wegen der Coronakrise geschlossen wurden, haben wir natürlich auch keine Internatsbelegung mehr und dadurch auch nur noch die Versorgung des Personals( Verwaltung,Technik, Reinigung Küche) und die tägliche Betreuung der Angestelltenkinder sicherstellen. Die Lehrer arbeiten wie gewohnt, nur alle im Home-Office. Die Mentoren/Betreuer der sonst im Internat lebenden Schüler betreuen täglich wechselnd die Kinder der Angestellten (Kitaschliessungen), der Rest ist zu Hause und erhält volle Gehaltszahlung, wie alle anderen Angestellten auch, ohne geleistete Arbeitsleistung. Ich als Koch wurde bis auf weiteres freigestellt und soll damit mein Überstundenkonto abbauen. Ich habe erfahren, das mein Arbeitgeber eine Versicherung abgeschlossen hat, die bei einer z.b. staatlich angeordneten Schliessung der Schule wirksam wird und für die Gehälter der Angestellten, ob Lehrer, Mentor/Betreuer(ohne Überstundenabbau) oder technischer Mitarbeiter( Reinigung, Hausmeister,Gärtner, Küche) zahlt.
Nun meine Fragen.
Muss ich meine Überstunden abbauen, wenn mein Gehalt durch die Versicherung gesichert ist? oder kann ich verlangen das mir der Arbeitgeber die Möglichkeit geben muss eine andere Tätigkeit innerhalb der Firma auszuüben? Kann der Arbeitgeber verlangen das ich zu Hause bleibe, meine Überstunden abbaue, obwohl er durch die Versicherung mein Gehalt bezahlt bekommt. Dann würde sich doch quasi der Wert meiner Überstunden in Luft auflösen??

Vielen Dank