(Jahres)Urlaub und Kurzarbeit
Ich bin im BR und habe für unsere AN eine Frage bezüglich der Gewährung von Urlaub während der Zeit der Kurzarbeit: Unsere Firma arbeit jetzt sei 01.03. zunächst für 1/2 Jahr Kurz in verschiedenen Abteilungen.
Ein AN aus Abteilung A, in der kurz gearbeitet wird (10 % bzw. alle Freitage im Monat = 19 Std.), will in Urlaub gehen ...
- Er geht für 4 Wochen: Kann er hier einen vollen Kalendermonat nehmen und ist für diesen Monat dann aus der Kurzarbeit raus?
- Er geht für 2 - 3 Wochen: Wird für diese Zeit voller Lohn gezahlt und in der restlichen Arbeitszeit dann die volle 10% Zeit "kurz" gearbeitet?
Oder ist das innerbetrieblich zu regeln ... Würde bedeuten, dass z.B. die Urlaubszeit normale Arbeitszeit ist und im Rest auf den Monat dann die 10% "erbracht" werden müssen?
Community-Antworten (1)
10.03.2009 um 09:30 Uhr
Hallo strickliesel, zu vollen Kalendermonat: Für den AN kann vom AG kein KUG-Antrag gestellt werden, er bekommt für den Monat die volle Entlohnung. zu 2-3 Wo.: Für die Urlaubszeit gibts volle Entlohnung. Vorsicht!! Um auf die 10% Kurzarbeit zu kommen gilt die Regelarbeitszeit, d.h. bei 20 Arbeitstagen min. 2 Tage Kurzarbeit
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Mehrarbeit während der Kurzarbeit (Zeitraum ist unklar)
ÄlterHallo alle zusammen, ich hab eine Frage: Das Unternehmen hat für die Monate Jul bis Ende Dezember mit Zustimmung des Betriebsrates und gültiger Betriebsvereinbarung (Gültigkeit von 07 - 12/14) Kur
Arbeitsvertrag regelt keine Kurzarbeit
ÄlterHallo, bin Angestellter in der Firma mit Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel wegen Kurzarbeit. Im Arbeitsvertrag steht mein monatliches Einkommen und auch das 13 te Monatsgehalt. I
Fragen rund um die Kurzarbeit
ÄlterUnsere Arbeitgeberin hat es sich nicht nehmen lassen am frühen Morgen (um 04.30 h zum Arbeitsbeginn) höchstpersönlich den Mitarbeitern die bevorstehende Kurzarbeit anzukündigen. Der Betriebsrat wusste
Kurzarbeit / Coronakrise: dringende Fragen!
ÄlterMoin moin an alle, ich habe einige wichtige und dringende Fragen. Meine Frau hat gestern am 17.03. ein Schreiben vom Arbeitgeber erhalten, dass ab 16.03.2020 Kurzarbeit ansteht. Jeder Arbeitnehmer/in