Ich bin im BR und habe für unsere AN eine Frage bezüglich der Gewährung von Urlaub während der Zeit der Kurzarbeit: Unsere Firma arbeit jetzt sei 01.03. zunächst für 1/2 Jahr Kurz in verschiedenen Abteilungen.

Ein AN aus Abteilung A, in der kurz gearbeitet wird (10 % bzw. alle Freitage im Monat = 19 Std.), will in Urlaub gehen ...
* Er geht für 4 Wochen: Kann er hier einen vollen Kalendermonat nehmen und ist für diesen Monat dann aus der Kurzarbeit raus?
* Er geht für 2 - 3 Wochen: Wird für diese Zeit voller Lohn gezahlt und in der restlichen Arbeitszeit dann die volle 10% Zeit "kurz" gearbeitet?

Oder ist das innerbetrieblich zu regeln ... Würde bedeuten, dass z.B. die Urlaubszeit normale Arbeitszeit ist und im Rest auf den Monat dann die 10% "erbracht" werden müssen?