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(Jahres)Urlaub und Kurzarbeit

S
strickliesel
Nov 2016 bearbeitet

Ich bin im BR und habe für unsere AN eine Frage bezüglich der Gewährung von Urlaub während der Zeit der Kurzarbeit: Unsere Firma arbeit jetzt sei 01.03. zunächst für 1/2 Jahr Kurz in verschiedenen Abteilungen.

Ein AN aus Abteilung A, in der kurz gearbeitet wird (10 % bzw. alle Freitage im Monat = 19 Std.), will in Urlaub gehen ...

  • Er geht für 4 Wochen: Kann er hier einen vollen Kalendermonat nehmen und ist für diesen Monat dann aus der Kurzarbeit raus?
  • Er geht für 2 - 3 Wochen: Wird für diese Zeit voller Lohn gezahlt und in der restlichen Arbeitszeit dann die volle 10% Zeit "kurz" gearbeitet?

Oder ist das innerbetrieblich zu regeln ... Würde bedeuten, dass z.B. die Urlaubszeit normale Arbeitszeit ist und im Rest auf den Monat dann die 10% "erbracht" werden müssen?

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Community-Antworten (1)

M
major

10.03.2009 um 09:30 Uhr

Hallo strickliesel, zu vollen Kalendermonat: Für den AN kann vom AG kein KUG-Antrag gestellt werden, er bekommt für den Monat die volle Entlohnung. zu 2-3 Wo.: Für die Urlaubszeit gibts volle Entlohnung. Vorsicht!! Um auf die 10% Kurzarbeit zu kommen gilt die Regelarbeitszeit, d.h. bei 20 Arbeitstagen min. 2 Tage Kurzarbeit

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