Erstellt am 09.03.2009 um 14:03 Uhr von carrie
@major
Na auf die Entlohnung, in die du zum 01.04.09 eingruppiert wirst. Denn diese Entlohnung hättest du ja auch bekommen, wenn du nicht freigestellt wärst.
Erstellt am 09.03.2009 um 14:09 Uhr von rainer w
Wenn Du zum 01.04. keine Freistellung erhalten würdest, hätte an Dich dann auch umgruppiert.
Erstellt am 09.03.2009 um 15:26 Uhr von HeldfuereinenTag
Ein freigestellter BR darf weder bevorteilt noch benachteiligt werden. Alle möglichen Höhergruppierungen die ohne die Freistellung vollzogen worden wären, müssen umgesetzt werden. Bei längeren Freistellungen müsste sogar die berufliche Weiterentwicklung eines "gleichrangigen" Mitarbeiters anerkannt werden und man müsste im Zuge der Gleichstellung, auch diese Eingruppierung bekommen. Also keine Sorge deswegen - du verschlechtest dich nicht und verbaust dir auch nicht zukünftige Höhergruppierungen.
Erstellt am 09.03.2009 um 16:48 Uhr von peanuts
"Zum 01.04.2009 soll ich aus meiner jetzigen Tätigkeit umgruppiert werden."
Ich sehe überhaupt keinen Grund für eine Umgruppierung. Du behältst den aktuellen Tätigkeitsstatus und die entsprechende Eingruppierung.
Beispiel:
Eingruppierung gem. jetziger Tätigkeit > Sauerkraut eintüten
Nur weil Du als BRM freigestellt wirst, kann die Eingruppierung nicht plötzlich lauten: Eingruppierung gem. Tätigkeit als Büromaus
Erstellt am 09.03.2009 um 17:01 Uhr von rainer w
Meine Frage zielte daraufhin ab, was stand eher im Raum die Umgruppierug oder die Freistellung?
Erstellt am 09.03.2009 um 17:04 Uhr von nicoline
@major
*Zum 01.04.2009 soll ich aus meiner jetzigen Tätigkeit umgruppiert werden.*
Warum sollst Du umgruppiert werden?
Erstellt am 09.03.2009 um 17:08 Uhr von rainer w
nicoline
Ob wir dies noch nach dem 20. nachfragen erfahren?
Erstellt am 09.03.2009 um 17:35 Uhr von nicoline
rainerle
die Hoffnung stirbt zuletzt ;-))
Erstellt am 09.03.2009 um 18:12 Uhr von rainer w
nicolinchen
........nun weiß ich auch warum wir noch da sind!
Erstellt am 10.03.2009 um 07:55 Uhr von major
@nicoline und rainer w
Hallo ihr beiden, am 31.03. 2009 endet eine Einarbeitungszeit auf eine von mir im Sept.08 angenommene Tätigkeit.
Bei erfolgreicher Einarbeitung soll ich zum 01.04.2009 höher eingruppiert werden. Auf der BR-Sitzung am 05.03.09 wurde ich vom Gremium zum Freigestellten gewählt. Meine Amtszeit soll zum 01.04.09 beginnen. Ich hoffe euch hiermit die passenden Antworten gegeben zu haben. Sorry ich kam gestern ab 15.00Uhr nicht mehr an meinen PC.
Erstellt am 10.03.2009 um 08:54 Uhr von rainer w
Hallo Du alleine
Na siehste, da haben wir doch wieder eine Baustelle fertig. Das wird sicher auch unsere immer liebe nicoline freuen.
Die Eingruppierung in der Du hineinrutschen sollst ist absolut korrekt. Du hast auf die Entlohnung anspruch die für diese neue Tätigkeit vorgesehen wäre.
Viel Erfolg bei Deinen zukünftigen Aufgaben.
Erstellt am 10.03.2009 um 18:06 Uhr von nicoline
@major
*Sorry ich kam gestern ab 15.00Uhr nicht mehr an meinen PC.*
Na, da bin ich ja froh, dass das der Grund für Deine "Nicht Antwort" war und freue mich tatsächlich, dass auch ich Dir noch mal sagen kann, ja, Du hast Anspruch auf die neue Eingruppierung auch, wenn Du jetzt freigestellter BR sein wirst.
Auch ich wünsche Dir Erfolg, Kraft, Durchhaltevermögen und ein doppelt breites Kreuz für Deine Arbeit
@rainerle
ich sag doch:die Hoffnung stirbt zuletzt ;-))
Erstellt am 10.03.2009 um 18:39 Uhr von rainer w
Auch meine nico, auch meine!
Auf zu neuen Ufern