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Entlohnung bei Freistellung

M
major
Jan 2018 bearbeitet

Ich soll zum 01.04.2009 freigestelltes BR-Mitglied werden. Zum 01.04.2009 soll ich aus meiner jetzigen Tätigkeit umgruppiert werden. Auf welche Entlohnung habe ich Anspruch

5.757013

Community-Antworten (13)

C
carrie

09.03.2009 um 15:03 Uhr

@major Na auf die Entlohnung, in die du zum 01.04.09 eingruppiert wirst. Denn diese Entlohnung hättest du ja auch bekommen, wenn du nicht freigestellt wärst.

RW
rainer w

09.03.2009 um 15:09 Uhr

Wenn Du zum 01.04. keine Freistellung erhalten würdest, hätte an Dich dann auch umgruppiert.

H
HeldfuereinenTag

09.03.2009 um 16:26 Uhr

Ein freigestellter BR darf weder bevorteilt noch benachteiligt werden. Alle möglichen Höhergruppierungen die ohne die Freistellung vollzogen worden wären, müssen umgesetzt werden. Bei längeren Freistellungen müsste sogar die berufliche Weiterentwicklung eines "gleichrangigen" Mitarbeiters anerkannt werden und man müsste im Zuge der Gleichstellung, auch diese Eingruppierung bekommen. Also keine Sorge deswegen - du verschlechtest dich nicht und verbaust dir auch nicht zukünftige Höhergruppierungen.

P
Peanuts

09.03.2009 um 17:48 Uhr

"Zum 01.04.2009 soll ich aus meiner jetzigen Tätigkeit umgruppiert werden."

Ich sehe überhaupt keinen Grund für eine Umgruppierung. Du behältst den aktuellen Tätigkeitsstatus und die entsprechende Eingruppierung.

Beispiel:

Eingruppierung gem. jetziger Tätigkeit > Sauerkraut eintüten

Nur weil Du als BRM freigestellt wirst, kann die Eingruppierung nicht plötzlich lauten: Eingruppierung gem. Tätigkeit als Büromaus

RW
rainer w

09.03.2009 um 18:01 Uhr

Meine Frage zielte daraufhin ab, was stand eher im Raum die Umgruppierug oder die Freistellung?

N
nicoline

09.03.2009 um 18:04 Uhr

@major Zum 01.04.2009 soll ich aus meiner jetzigen Tätigkeit umgruppiert werden. Warum sollst Du umgruppiert werden?

RW
rainer w

09.03.2009 um 18:08 Uhr

nicoline Ob wir dies noch nach dem 20. nachfragen erfahren?

N
nicoline

09.03.2009 um 18:35 Uhr

rainerle die Hoffnung stirbt zuletzt ;-))

RW
rainer w

09.03.2009 um 19:12 Uhr

nicolinchen ........nun weiß ich auch warum wir noch da sind!

M
major

10.03.2009 um 08:55 Uhr

@nicoline und rainer w Hallo ihr beiden, am 31.03. 2009 endet eine Einarbeitungszeit auf eine von mir im Sept.08 angenommene Tätigkeit. Bei erfolgreicher Einarbeitung soll ich zum 01.04.2009 höher eingruppiert werden. Auf der BR-Sitzung am 05.03.09 wurde ich vom Gremium zum Freigestellten gewählt. Meine Amtszeit soll zum 01.04.09 beginnen. Ich hoffe euch hiermit die passenden Antworten gegeben zu haben. Sorry ich kam gestern ab 15.00Uhr nicht mehr an meinen PC.

RW
rainer w

10.03.2009 um 09:54 Uhr

Hallo Du alleine Na siehste, da haben wir doch wieder eine Baustelle fertig. Das wird sicher auch unsere immer liebe nicoline freuen. Die Eingruppierung in der Du hineinrutschen sollst ist absolut korrekt. Du hast auf die Entlohnung anspruch die für diese neue Tätigkeit vorgesehen wäre.

Viel Erfolg bei Deinen zukünftigen Aufgaben.

N
nicoline

10.03.2009 um 19:06 Uhr

@major Sorry ich kam gestern ab 15.00Uhr nicht mehr an meinen PC. Na, da bin ich ja froh, dass das der Grund für Deine "Nicht Antwort" war und freue mich tatsächlich, dass auch ich Dir noch mal sagen kann, ja, Du hast Anspruch auf die neue Eingruppierung auch, wenn Du jetzt freigestellter BR sein wirst.
Auch ich wünsche Dir Erfolg, Kraft, Durchhaltevermögen und ein doppelt breites Kreuz für Deine Arbeit

@rainerle ich sag doch:die Hoffnung stirbt zuletzt ;-))

RW
rainer w

10.03.2009 um 19:39 Uhr

Auch meine nico, auch meine!

Auf zu neuen Ufern

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