Erstellt am 09.03.2009 um 11:56 Uhr von rolfo2
Wenn an diesen Tagen nicht gearbeitet wird gibt es auch keine Feiertagszuschläge sondern ganz normal KuG. Wenn das keine Arbeitstage sind gibt es kein KuG, sondern normaler Feiertagslohn.
Erstellt am 09.03.2009 um 12:45 Uhr von spike2006
Also über Ostern würden die Leute laut schichtplan arbeiten aber an diesen tagen ist Kurzarbeit
= Kein Feiertagslohn sondern KUG ??
hab ich das so richtig verstanden ??
Was meinnst du mit "Wenn das keine Arbeitstage sind gibt es kein KuG, sondern normaler Feiertagslohn" ???
Mfg
spike2006
Erstellt am 09.03.2009 um 13:32 Uhr von rolfo2
Wenn an den Feiertagen normalerweise nicht gearbeitet wird gibt es den normalen Lohn für den Feiertag ohne irgendwelche Zuschläge.
Ist es wie bei euch ein Arbeitstag und ihr habt Kurzarbeit gibt es für diese Tage KuG ohne Feiertagszuschlag.
Erstellt am 26.03.2009 um 12:26 Uhr von angry man
Das bedeutet doch eigentlich daß man sowohl für die Woche vom Karfreitag als auch für die Woche vom Ostermontag sowieso für Kurzarbeit eingeteilt gewesen sein muß oder nicht? habe ich in beiden Wochen normal gearbeitet und bin nur an diesen Tagen zu Hause geblieben muß ich die Feiertagszulagen bekommen,richtig?Oder kann ich auch für einzelne Tage zur Kurzarbeit eingeteilt werden?
MfG angry man
Erstellt am 27.03.2009 um 10:53 Uhr von Kölner
@andry man
So etwas hat man normalerweise in einer BV geregelt.
Aber wenn man in Zeiten von KuG an Feiertagen nicht arbeitet, dann bekommt man auch kein FT-Zuschlag.
Erstellt am 06.04.2020 um 17:18 Uhr von Chemikant
Also bei uns ist auch Kurzarbeit und uns wurde mitgeteilt das egal ob wir arbeiten an den Tagen oder nichteingeteilt sind und nicht kommen (Kurzarbeit),dass die Feiertage NICHT bezahlt werden mit 150% extra !
(Schichtarbeit)