Kurzarbeit - Feiertagszuschläge ??
Hallo zusammen
Unser Betrieb hat zusammen mit uns über das gesamte Jahr kurzarbeit angemeldet ! Es wird jedoch jeden Monat neu geschaut ob es kurzarbeit gibt oder nicht ! Wie zb. Februar und März keine Kurzarbeit !
Nun meine Frage !
Unser Betrieb will zu Ostern ( Karfreitag bis Ostermontag ) , 1 Mai und Himmelfart Kurzarbeit machen !
- Was ist mit den Feiertagszuschlägen ( weil wir Konti arbeiten also auch an Feiertagen ) werden diese bezahlt ?
- Wenn sie bezahlt werden wo kann man das finden ??
Ich denke mal das auch noch andere Betriebe das Problem haben .
Danke euch im Voraus
Mfg Spike2006
Community-Antworten (6)
09.03.2009 um 12:56 Uhr
Wenn an diesen Tagen nicht gearbeitet wird gibt es auch keine Feiertagszuschläge sondern ganz normal KuG. Wenn das keine Arbeitstage sind gibt es kein KuG, sondern normaler Feiertagslohn.
09.03.2009 um 13:45 Uhr
Also über Ostern würden die Leute laut schichtplan arbeiten aber an diesen tagen ist Kurzarbeit
= Kein Feiertagslohn sondern KUG ??
hab ich das so richtig verstanden ??
Was meinnst du mit "Wenn das keine Arbeitstage sind gibt es kein KuG, sondern normaler Feiertagslohn" ???
Mfg spike2006
09.03.2009 um 14:32 Uhr
Wenn an den Feiertagen normalerweise nicht gearbeitet wird gibt es den normalen Lohn für den Feiertag ohne irgendwelche Zuschläge. Ist es wie bei euch ein Arbeitstag und ihr habt Kurzarbeit gibt es für diese Tage KuG ohne Feiertagszuschlag.
26.03.2009 um 13:26 Uhr
Das bedeutet doch eigentlich daß man sowohl für die Woche vom Karfreitag als auch für die Woche vom Ostermontag sowieso für Kurzarbeit eingeteilt gewesen sein muß oder nicht? habe ich in beiden Wochen normal gearbeitet und bin nur an diesen Tagen zu Hause geblieben muß ich die Feiertagszulagen bekommen,richtig?Oder kann ich auch für einzelne Tage zur Kurzarbeit eingeteilt werden?
MfG angry man
27.03.2009 um 11:53 Uhr
@andry man So etwas hat man normalerweise in einer BV geregelt. Aber wenn man in Zeiten von KuG an Feiertagen nicht arbeitet, dann bekommt man auch kein FT-Zuschlag.
06.04.2020 um 19:18 Uhr
Also bei uns ist auch Kurzarbeit und uns wurde mitgeteilt das egal ob wir arbeiten an den Tagen oder nichteingeteilt sind und nicht kommen (Kurzarbeit),dass die Feiertage NICHT bezahlt werden mit 150% extra ! (Schichtarbeit)
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