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Betriebsvereinbarung vs. Protokollnotiz

J
janin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

könnte mir jemand die Vor- und Nachteile aufzeigen, wenn wir die Einführung eines Zugangs- und Überwachungssystem nicht über eine Betriebsvereinbarung sondern über eine Protokollnotiz regeln. Ist es überhaupt üblich, dass die Protokollnotiz eine Betriebsvereinbarung ersetzt.

Die bisjetzigen Argumente pro Protokollnotiz:

  • keine umständliche juristische Überprüfung
  • keine umständliche Änderungsmöglichkeiten

Lieben Gruß Janin

9.28308

Community-Antworten (8)

W
w-j-l

01.03.2007 um 10:29 Uhr

Protokollnotiz wozu? Zur Verhandlung über eine BV?

Wir machen Protokollnotizen zu BVen nur dann, wenn wir die Auslegung des Regelungsinhaltes erklären wollen.

Wenn es um Regelungsangelegenheiten geht, die wir immer wieder mal anpassen müssen, ohne die restliche Regelung anfassen zu wollen, dann machen wir Anlagen zur Regelung, und vereinbaren, dass die Anlage einvernehmlich nach den Regularien für einer BV (Beschlussfassung) getrennt vom Inhalte der BV gekündigt oder geändert werden kann.

Wenn Du mit Protokollnotiz eine Notiz über einen einvernehmlichen Gesprächsinhalt meinst, dann ist das eine Regelungsabsprache.

M
Mona-Lisa

01.03.2007 um 10:32 Uhr

@Janin, wenn ihr euch darauf einlässt, braucht ihr euch nicht zu wundern, dass hinterher das grosse Geheule anfängt...

Kann es sein, dass die Erstellung einer Betriebsvereinbarung einfach zu viel Arbeit ist?

J
janin

01.03.2007 um 10:54 Uhr

Danke, w-j-l und Mona-Lisa!

Bedeutet das, dass

  1. eine Regelungsabsprache eine Betriebsvereinbarung ersetzen kann?
  2. eine Protokollnotiz keine geeignete Form zur Einigung bezüglich grundsätzlicher Themen zw. Betriebsrat und Arbeitgeber darstellt.

Zitat von http://www.umsetzungsberatung.de/arbeitsrecht/betriebsvereinbarung.php: "So lange sich Arbeitgeber und Betriebsrat einig sind, erfüllt solch eine Absprache den gleichen Zweck wie eine Betriebsvereinbarung. Doch können Regelungsabsprachen jederzeit widerrufen werden; aus ihnen lassen sich keine einklagbaren Ansprüche ableiten."

Gruß

Janin

J
janin

01.03.2007 um 12:42 Uhr

Vielen Dank für die kritischen Anregungen!

Da unser Betriebsrat sehr unerfahren und zu bestimmten Themen / Vorgehensweisen noch nicht sensibilisiert ist (bis jetzt hatten wir nur ein BR-Einführungsseminar), werden uns ein paar sachliche Argumente wie "Flexible Änderungsmöglichkeiten führen dazu, dass .... ", "Keine gründliche juristische Überprüfung der Einigung bedeutet, dass ...." sehr viel helfen!

Liebe Grüße Janin

W
w-j-l

01.03.2007 um 12:52 Uhr

Regelungsabsprachen sind "Gut-Wetter-Papiere", die eine BV nicht ersetzen.

Wir machen die nur in unkritischen Fragen, wenn sich durch das Verhalten und die Zusagen des AGs keine Mitbestimmungstatbestände ergeben.

Beispiel: Absprache: Die Benutzung des Parkhauses steht allen AN frei. Es entstehen für die Benutzung keine Kosten für die AN. Reservierte Parkplätze werden nur für Dienstfahrzeuge und für die Mitglieder der GL eingerichtet.

Sobald der AG z.B. den Zugang beschränken oder Falschparker abschleppen will: BV zu 87(1) Nr.1.

J
janin

01.03.2007 um 13:19 Uhr

Worin bestehen die GENAUEN Nachteile, wenn man z.B Parkhauszugang/benutzung durch eine Regelungsabsprache (RA) und nicht durch eine Betriebsvereinbarung (BV) regelt??? Das ist mir nicht klar.

Wenn der Arbeitgeber gegen die RA verstößt, kann der BR nicht dagegen klagen??? Hat der BR gar keine Möglichkeiten dagegen etwas zu unternehmen, wenn eine RA abgeschlossen wurde???

Lieben Gruß und vielen Dank Janin

W
w-j-l

01.03.2007 um 13:59 Uhr

Die von mir beschriebene RA schreibt nur nieder, was der AG (mitbestimmungsfrei) den AN zugestanden hat.

Er schränkt nichts ein und will nichts reglementieren. Das Papier dient der Information der AN.

Sobald der AG einschränkt oder reglementiert, entsteht das MBR nach 87, und dann würde ich immer nur über eine BV gehen.

"Wenn der Arbeitgeber gegen die RA verstößt, kann der BR nicht dagegen klagen??? " Darf er zunächst auch gar nicht, da er erst die Mittel nach BetrVG auschöpfen muss (Verhandlung, Einigungsstelle)

W
wölfchen

01.03.2007 um 14:40 Uhr

Hallo janin, wenn ich Deinen Beitrag lese, beschleicht mich das Gefühl, dass es Dir so geht, wie uns in der Anfangsphase. Unser GF war nur bei großen regelungsbedürftigen Dingen bereit, eine Betriebsvereinbarung zu unterschreiben (Arbeitszeiten, Computernutzung etc.). Ansonsten hat er vor dem reinen Wort "Betriebsvereinbarung" gescheut, wie ein Pferd vor einer Blutlache. Wir haben ihm dann "einvernehmliche Regelungen" angeboten, in denen die einzelnen Punkte nicht als §§ gekennzeichnet waren, sondern 1.)2.)3.) usw. Als letzte Punkte haben wir ihm Kündigungsfristen und Nachwirkung mit untergeschoben und oh Wunder, er hat anstandslos unterzeichnet. Irgendwann haben wir ihm dann verklickert, dass dieses auch Betriebsvereinbarungen sind, auch wenn`s nicht ausdrücklich drübersteht und seither unterzeichnet er auch unter der anderen Überschrift. Und: was ist so schlimmes an einer anwaltlichen Prüfung? Meist läuft das bei uns so ab, dass wir einen Vorschlag erarbeiten, diesen von unserer Anwältin durchsehen lassen und dann rüberreichen. Der GF läßt es wiederum von seinem Anwalt auch noch mal auf mögliche Fallstricke prüfen und im Bedarfsfall verständigt man sich nochmal. Verträge sind zum vertragen :-) und es wäre nicht so gut, wenn durch einen Vertrag erst recht Konfliktpotential produziert wird. So, und nun können die Mehrsternigen über mich herfallen, aber bitte bedenken: oft hat ein neuer BR ein paar Anlaufschwierigkeiten mir der Geschäftsleitung und manchmal muss man zu unorthodoxen Lösungen greifen.

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