Erstellt am 16.01.2007 um 20:54 Uhr von gerd
Wir hatten noch keinen solchen Fall. Aber aus Tarifverhandlungen heraus kenne ich die Begrifflichkeit und Verwendung. Sie erklärt im Detail das zuvor beschriebene oder erklärt eine Absicht etwas zu tun oder zu unterlassen.
Was aber eine Protokollnotiz zu einer gekündigten BV soll, weiß ich nicht. Vielleicht wäre mehr Hindergrundwissen erforderlich um besser verstehen zu können, was damit beabsichtigt ist.
Erstellt am 16.01.2007 um 21:28 Uhr von biggi
@gerd
wir haben eine BV Arbeitszeit die der AG gekündigt hat, sie wirkt aber nach.
Jetzt kommt der AG mit einer Protokollnotiz zu dieser BV weil der Ladenschluss aufgehoben wurde und er gerne länger öffnen möchte.
Gruß biggi
Erstellt am 17.01.2007 um 07:44 Uhr von anker53
Hallo biggi,
mir scheint, ihr habt grundsätzlich Schwierigkeiten im Umgang mit BV. Wenn euer AG die bestehende BV gekündigt hat, zeigt er doch damit, dass er eine geänderte Regelung wünscht. Dann muss er bitteschön mit euch hierüber verhandeln. Wird hierbei keine Einigung erzielt gibt es nach dem Gesetz die Möglichkeit der Einigungsstelle (bei den AG sehr unbeliebt, warum wohl?) Dieses Hin und Her mit einer Protokollnotiz zu einer gekündigten BV halte ich für Quatsch.
Erstellt am 17.01.2007 um 12:49 Uhr von biggi
@all
erstmal vielen Dank für die Antworten.
Ich glaube ich muß die Sachlage besser erklären, war meine Schuld.
Unsere BV Arbeitszeit ist schon seit ca. 1 1/2 Jahren in der Nachwirkung, wir haben sie abgeschlossen als die Öffnungszeiten am Samstag auf 20:00 Uhr verlängert wurden.
Jetzt möchte der AG eine Protokollnotiz zu dieser BV abschliessen weil der Ladenschluss aufgehoben wurde und er bis 22:00 Uhr öffnen möchte.
Meine Frage ist, kann man überhaupt zu einer schon länger gekündigten BV eine Protokollnotiz abschliessen oder ist diese, sowie sie unterschrieben ist, auch gekündigt.
Liebe Grüße
biggi
Erstellt am 19.01.2007 um 16:22 Uhr von biggi
Hallo an alle,
jetzt bin ich völlig verwirrt. Unser GBR rät uns zu der Protokollnotiz und die Gewerkschaft sagt, wir sollen eine befristete Betriebsvereinbarung Öffnungszeit bis 22:00 Uhr zu unserer gekündigten Betriebsvereinbarung Arbeitszeit abschließen.
Was würdet Ihr machen?
Gruß biggi