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Nachträglich Kurzarbeit anordnen

M
michaelbrmpt
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo zusammen unser Betrieb möchte jetzt eine BV machen über Kurzarbeit wegen der aktuellen Situation. Meine Frage er möchte das die Kollegen die wegen Kindern nicht kommen können auf Kurzarbeit gesetzt werden aber auch die die eventuell nicht viel zu tun haben und auch die die plötzlich krank werden wegen anderen Dingen. Geht das so einfach ?

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Community-Antworten (8)

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celestro

16.03.2020 um 16:53 Uhr

naja ... Kurzarbeit wird für den ganzen Betrieb, oder jedenfalls für einzelne Abteilungen beantragt. Hier nur einzelne Personen aus Abteilungen auf Kurzarbeit zu setzen, ist mWn nicht möglich.

K
Kjarrigan

16.03.2020 um 17:23 Uhr

C
celestro

16.03.2020 um 17:28 Uhr

woraus entnimmst Du das? Ich lese da zwar etwas von "auf 10% der MA reduziert". Das man hier aber entgegen früherer Regelungen, nur einzelne MA aus Abteilungen auf KA setzen kann, steht da mEn nicht.

K
Kjarrigan

16.03.2020 um 17:48 Uhr

Deine Antwort zu eins war schon verkehrt. Es mussten acuh vor Corona nicht der ganze Betrieb oder eine GANZE Abteilung betroffen sein

Regelung bisher; Bisher ist ein Anteil von einem Drittel der Beschäftigten eines Betriebes oder einer Betriebsabteilung notwendig.

NEU (Corona) Absenken des Anteils der im Betrieb Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, auf bis zu 10 %. Diese Absenkung ermöglicht, schon bei geringerem Arbeitsausfall Kurzarbeit zu beantragen.

C
celestro

16.03.2020 um 18:14 Uhr

"Deine Antwort zu eins war schon verkehrt. Es mussten acuh vor Corona nicht der ganze Betrieb oder eine GANZE Abteilung betroffen sein"

Dann kannst Du uns sicherlich:

"Die Kurzarbeit kann sich auf den ganzen Betrieb beziehen oder in Abteilungen im Betrieb eingeführt werden. Einzelne Arbeitnehmer können jedoch nicht willkürlich herausgepickt werden.

https://www.berndt-arbeitsrecht.de/arbeitsrecht-infos/kurzarbeit/"

erklären, oder?

S
seehas

16.03.2020 um 21:30 Uhr

Natürlich darf ich nicht willkürlich einzelne Mitarbeiter herauspicken. Aber mit nachvollziehbaren Gründen dürfen durchaus Unterscheidungen getroffen werden. Mitarbeiter die für die Aufrechterhaltung des Betriebes unerlässlich sind oder deren Arbeit für die Überwindung des Notstandes erforderlich ist.

D
DummerHund

16.03.2020 um 21:47 Uhr

Und was hat es hier mit der Überschrift auf sich? "Nachträglich Kurzarbeit anordnen"

C
celestro

16.03.2020 um 23:43 Uhr

naja ... das mit dem Corona läuft ja schon eine Weile, also ggf. "nachträglich". Wobei ich das auch eher kritisch sehe.

"Aber mit nachvollziehbaren Gründen dürfen durchaus Unterscheidungen getroffen werden. Mitarbeiter die für die Aufrechterhaltung des Betriebes unerlässlich sind oder deren Arbeit für die Überwindung des Notstandes erforderlich ist."

Gern ... dann sind wir mMn aber noch immens weit weg von "Kurzarbeit für einige MA, deren Kinder zu Hause betreut werden müssen und die deshalb lieber zu Hause bleiben".

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