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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ruhezeiten Unterschreitung - Wenn jetzt etwas passiert, beispielsweise ein Unfall, wer haftet dann?

K
koffermund
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag zusammen,

hier meine Frage: In unserem Betrieb kommt es leider manchmal vor, das durch einen ungünstig gestalteten Dienstplan Bereitschaftsdienste und geplante Dienste derart miteinander kollidieren, das die Ruhezeit unterschritten wird. (In einem Fall lagen zwischen zwei Diensten 8,5h)

Wenn jetzt etwas passiert, beispielsweise ein Unfall, wer haftet dann? Ist es richtig, das die Vorgesetzte PDL(Pflegedienstleitung) alleine dafür gerade steht, oder wird dem Betroffenen AN eine Mitschuld gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Offermann

5.34703

Community-Antworten (3)

A
ambu

06.03.2009 um 12:49 Uhr

Hallo Koffermund,

haben gerade einen ähnlichen Fall. Laut Auskunft der Gewerkschaft ist zunächst der Dienstplanbeauftragte/PDL etc. im Organisationsverschulden. Wohl aber unter Umständen auch der Betroffene/ die Schwester mit fahrlässigem bis grob fahrlässigem Verhalten, wenn hier wissentlich gehandelt wird. Hab aber leider auch noch nix handfestes

Gruß ambu

K
Kölner

06.03.2009 um 13:00 Uhr

@ambu Die Unfallversicherung hilft auf jeden Fall. Ob die sich dann noch mit den entsprechenden Ämtern über Strafen und Haftungsfragen unterhält, kann dem Betroffenen doch eigentlich egal sein...

A
ambu

06.03.2009 um 14:16 Uhr

@kölner,

Das ist schon richtig mit der BG/ UV, aber mit Unfall habe ich an einen Unfall gedacht, bei dem ein Pat. zu Schaden kommt.

Gruß ambu

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