ein Kollege hat darin für ende Februar 2 Tage Urlaub geplant und sie per Urlaubsschein rechtzeitig(14 Tage) beantragt.
Nun die Frage: Ab welchen Zeitpunkt kann er davon ausgehen das er in Urlaub gehen kann und wer trägt eventuelle Kosten die ihm enstehen wen er nich gehen kann.
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