Sonderurlaub - alles Gutwill vom AG oder habe ich da BetrV mässig was?
Hi all ,
hier meine Frage zum Thema Sonderurlaub :
Im TV haben wir geregelt, das man zur Kinderbetreuung SU bekommen kann ohne Entgelt. (Generelle Frage - wer zahlt denn dann Krankenkasse und RV ?)
Wenn ein Kollege nun aufgrund Weiterbildung im privaten Bereich nun auch SU haben möchte oder einen Dienstplan (schichtbetrieb) der ihm ermöglicht an der WB teilzunehmen- ist das alles Gutwill vom AG oder habe ich da BetrV mässig was? BV für feste Dienste regelt abschliessend und der Grund ist nicht dabei :-(
Community-Antworten (2)
06.03.2009 um 12:04 Uhr
tja wenn es im TV einen bestimmten Grund für diesen SU gibt dann gilt dies natürlich nicht für andere Gründe. Und wenn eine BV für den Dienstplan gibt und da ist das auch nicht vorgesehen, dann wird der MA wohl lieb "BITTE BITTE" sagen müssen.
06.03.2009 um 13:58 Uhr
Hi cyberurmel,
Du hast eine sehr wichtige Frage gestellt.
WER ZAHL BEI SONDERURLAUB OHNE ENTGELT KRANKENVERSICHERUNG UND RENTE
RENTE? Zahlt in dem Moment KEINER, es sei denn, das Du selbst freiwillig was einzahlst.
KRANKENVERSICHERUNG? Nicht ganz so einfach. Hast Du eine(n) Ehepartner(in), die/der in einem Arbeitsverhältniss steht, bist Du über Sie/Ihn krankenversichert. Wenn nicht, solltest Du Dich vor dem unbezahlten Urlaub bei Deiner Krankenkasse erkundigen.
Wir machen es bei uns im Betrieb bei KURZEM unbezahlten Urlaub immer so, dass wir ihn erst nach dem Urlaub als solchen deklarieren. Sollte also im "unbezahlten Urlaub" krankentechnisch etwas passieren, wird halt ein "normaler Urlaub" draus gemacht.
Gruß Der-Orion
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