Hi all ,

hier meine Frage zum Thema Sonderurlaub :

Im TV haben wir geregelt, das man zur Kinderbetreuung SU bekommen kann ohne Entgelt.
(Generelle Frage - wer zahlt denn dann Krankenkasse und RV ?)

Wenn ein Kollege nun aufgrund Weiterbildung im privaten Bereich nun auch SU haben möchte oder einen Dienstplan (schichtbetrieb) der ihm ermöglicht an der WB teilzunehmen- ist das alles Gutwill vom AG oder habe ich da BetrV mässig was?
BV für feste Dienste regelt abschliessend und der Grund ist nicht dabei :-(