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BV --> Worauf müssen wir achten?

H
Hansen
Jul 2024 bearbeitet

Hallo,

ich hatte gerade schon einen Post gesetzt, dazu passt auch folgende Frage sehr gut:

Wir wollen gerade eine neue BV erstellen und sind uns im BR nicht so ganz einig, wie wir dass handhaben wollen. Es gibt folgendes Problem: In meiner Branche sind wir starken saisonalen Schwankungen ausgesetzt, d.h. in den Monaten Januar - April benötigen wir nicht die volle Arbeitsleistung der Mitarbeiter. Dann entstehen Minusstunden und das finden viele Mitarbeiter natürlich nicht wirklich gut und ist auch nicht wirklich ganz gesetzlich, nach unserer Meinung. Deshalb kommen auch viele Mitarbeiter und machen berechtigt Stress.

Aber aus BR Sicht ist dies Wirtschaftlich total nachvollziehbar, da wir in einer Tourismusregion leben. Der Mitarbeiter holt sozusagen seine Minusstunden in den Monaten Mai - Dezember wieder langsam auf, er soll dabei auf seine freien Tage nicht verzichten.

Nun haben wir folgenden Vorschlag vor der GL bekommen: (BV): Jahreszeitkonto: Die Mitarbeiter haben eine vertragliche vereinbarte Jahresarbeitszeit, welche unter Berücksichtigung der betrieblichen Interessen unterjährig abzuleisten ist. Durch saisonale Schwankungen kann es anteilig der vereinbarten Arbeitszeit, zu Über- oder Minusstunden kommen.

Nun habe ich an Euch folgende Fragen: 1.) Was haltet Ihr von der BV? 2.) Was wäre, wenn wir der BV zustimmen würden und ein Mitarbeiter Mitten im Jahr (z.B.: Juni) kündigen würde. Was würde mit seinen Minusstunden passieren? Müsste Er Sie im schlimmsten Fall Geld in die Hand nehmen, um sein Konto wieder auf +-Null Stunden zu kommen?

Ich bin auf Eure Hilfe gespannt.

Danke.

Gruß Hansen

31207

Community-Antworten (7)

M
Moreno

29.06.2024 um 11:50 Uhr

Ich würde so eine BV nicht ohne Rechtsbeistand machen! Was spricht denn dagegen, dass man mal anders ansetzt und die Überstunden in der Saison auf ein Konto macht und diese dann im Winter abbaut? Minus Stunden demotivieren AN immer!

C
celestro

29.06.2024 um 13:41 Uhr

"Minusstunden werden auf -10 gedeckelt."

Und DU wirfst anderen vor, realitätsfremd zu sein? 10 Minusstunden? ROFL!

F
Fried

29.06.2024 um 14:06 Uhr

Weil Du wieder nichts blickst.

Nach einem Jahr, zum Stichtag xy werden Minusstunden auf -10 gedeckelt, anschließend können gerne wieder -60 etc. aufgebaut werden. Sinn dieser Maßnahme, der MA hat eine gewisse Sicherheit, dass es nicht ausufert und der AG hat ein Interesse daran, dass Minusstunden nicht einfach verfallen und plant entsprechend.

C
celestro

29.06.2024 um 16:54 Uhr

"Weil Du wieder nichts blickst."

LOL! DAs was Du jetzt behauptest, steht in Deinem Post kein Stück. Also rede keinen Blödsinn.

D
DummerHund

29.06.2024 um 21:11 Uhr

In meiner Zeit als BR und KBR waren wir in der Sommerzeit in der Erfrischungsgetränkeindustrie auch stärker belastet. Eine BV zu Plus oder Minusstunden kann da schon Sinn machen. Nur dürfen diese nicht zu lasten des AN gehen. Zahlen zu Plus oder Minusstunden müsst ihr selber einschätzen. Hat man aber z. B. eine BV von 60 Stunden sollten diese in Plus und in Minus gleich sein. Sinnvoll ist hier ein Ampelkonto. Bis 30 Std. (egal ob Plus oder Minus) ist das Konto grün. 30-50 Stunden ist das Konto gelb. Was ab der 51 Stunde ist erfolgt in rot und Handlung ist erforderlich. Bei Kündigungen ist der Dienstplan so zu erstellen das das Konto am letzten Tag auf 0 steht.

S
seehas

01.07.2024 um 12:57 Uhr

Sinnvoll ist es auch, die Plus- und Minus Schwankungen nicht in absoluten Zahlen festzulegen sondern proportional zur Wochenarbeitszeit. 40 Stunden minus sind bei 100% eine Woche, bei 50% schon zwei Wochen. In einer BV bei uns im Haus ist eine Schwankungsbreite zwischen plus 2 Wochenarbeitszeiten und minus 1 Wochenarbeitszeit festgelegt. Ist am Ende der Beschäftigungszeit noch ein Guthaben übrig, so wird es ausbezahlt. Ein Minus wird mit Resturlaubstagen verrechnet, wenn keine mehr da sind verfällt es.

M
Moreno

01.07.2024 um 17:57 Uhr

Ein Minus wird mit Resturlaubstagen verrechnet Zitat seehas

Nicht dein Ernst?

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