Erstellt am 05.03.2009 um 19:56 Uhr von seppel1
@Antrial
nachträglich nein! Hier will sich ein AG die Lohnfortzahlung einsparen!
Die Personalerin auffordern sie möge dem Br (euch) dieses alles schriftl. zu geben, auch die Rechtsgrundlage. Ihr wolltet als BR dieses gerne mit der Rechtsabteilung des GEW abklären/ prüfen zu lassen. Ich denke, dass dann die Personalerin dieses anders sieht.
Erstellt am 05.03.2009 um 21:14 Uhr von Bergmann
Mal ganz kurz und knapp !!
Ist ein MA Krank wenn die Kurzarbeit ansteht, bleibt er bei 100 % Lohnfortzahlung, wird der MA Krank in der Kurzarbeit, bleibt sein Geld KUG !!
Obwohl es keiner wissen will, hat der MA Urlaub beantragt im vorraus, geht er in Urlaub zu 100 %, in der Kurzarbeit kann er kein Urlaub sonst machen bzw beantragen !!
Klaro ??
Erstellt am 07.03.2009 um 08:16 Uhr von dummbax
Selbstverständlich kann ein Arbeitnehmer während der Kurzarbeit
Urlaub beantragen bzw. Urlaub nehmen.
Er ist dann für diese Tage von der Kurzarbeit ausgeschlossen,
sein Entgelt wird dann wie per Normal, also ohne kurz voll berechnet
Erstellt am 17.03.2009 um 18:36 Uhr von angry man
Hallo @ all!
Also wenn ich zu KUA eingeteilt war kann ich Montags nicht zum Arzt gehen,mir einen gelben Schein holen ihn dem Chef überreichen und bekomme dann für diese Woche Krankenlohn ist das soweit richtig?Okay,angenommen Freitags werden immer die Schichtpläne für die kommende Woche erstellt und ausgehängt wenn ich also Donnerstags einen gelben Schein reinreiche womit ich für die kommende Woche krank geschrieben bin kann mich der Chef nicht plötzlich Freitags auf KUA setzen,auch richtig?Was kann ich machen,unsere Firma hat Leute die einen Arbeitsunfall hatten und darauf krank gefeiert haben nachträglich auf KUA gesetzt.Als sie einen Monat später auf die Abrechnung schauten waren die 2 Wochen Krankheit mit KUA Geld vergolten worden.Mit anderen Kranken ist ähnlich verfahren worden.Wie können wir als BR dagegen vorgehen?
Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!
Erstellt am 17.03.2009 um 19:43 Uhr von Immie
@böser mann
Nee, nicht ganz...
Wenn der AN schon krank war , als die Voraussetzungen für die Kurzarbeit erfüllt waren , dann hätte er 100% bekommen.
§ 47b Abs. 4 SGB V
Erstellt am 19.03.2009 um 19:44 Uhr von STAN001
Will auch mal mitmischen, weil ich die letzte Zeit so viel mit Kurzarbeit zu tun hatte!
Also:
- Wird ein MA krank, während (!) im Betrieb (in seiner Abteilung) Kurzarbeit ist, dann erhält er während der Lohnfortzahlungszeit grundsätzlich KuG! Dabei ist es unabhängig davon, ob er hätte arbeiten müssen oder nicht.
- War er Krank bevor (!) Kurzarbeit eingeführt wurde, so erhält er "normales 100%-Gehalt"
- Ist er aus der Lohnfortzahlung raus, so erhält er Krankengeld, welches grundsätzlich von "100%-Normal-Lohn" ausgeht!
Erstellt am 26.03.2009 um 12:09 Uhr von angry man
Danke für alle bisherigen Antworten!
Es sieht also so aus daß man wenn man arbeitet und krank wird als krank gilt und Krankenlohn erhält.Wenn Freitags regelmässig die Pläne für die nächste Woche erstellt werden kann auch ein für die folgende Woche weiter krankgeschriebener Kollege für Kurzarbeit eingeplant werden und bezieht für diese Woche dann KUG obwohl er krank geschrieben ist.
Ein Anruf beim Arbeitsamt hat jetzt aber ergeben daß erstens alle in der Abteilung für Kurzarbeit eingeplant gewesen sein müssen und daß es 2. so oder so diese Woche gewesen wäre unabhängig ob der Kollege krank gewesen wäre oder nicht.
Das wird bei uns aber ganz anders gehandhabt!Erstens werden bei uns willkürlich irgendwelche Mitarbeiter pro Abteilung ausgewählt die Kurzarbeit machen müssen während die anderen aus der Abteilung weiterarbeiten und 2.werden bevorzugt Mitarbeiter die Donnerstags sich krank melden oder einen Arbeitsunfall haben Freitags für Kurzarbeit in der folgenden Woche eingeteilt!Es hat einen Fall bei uns gegeben wo der Mitarbeiter Wochenlang in Kurzarbeit geschickt wurde wegen einem Arbeitsunfall und der jetzt einen Verdienstausfall von ca 800 Euro Netto hat und das soll rechtens sein? Wer kann mir einen Tip geben wie die Lage zu handhaben ist? Und noch was weils ja bald aktuell ist,darf die Firma Feiertage wie Kurzarbeit vergüten oder müssen 100% bezahlt werden?
Vielen Dank im Voraus
Erstellt am 26.03.2009 um 14:11 Uhr von Antrial
Hallo angry man,
also zur Frage Feiertag, dieser ist nicht Kurzarbeitsfähig muß zu 100% vom AG gezahlt werden.
Euren Mitarbeiter welcher einen Arbeitsunfall hatte würde ich empfehlen sich rechtlich beraten zu lassen. Er kann zwar für die Zeit der Krankheit zur Kurzarbeit eingeteilt werden, vorausgesetzt er hatte den Unfall nicht vor Beginn der Kurzarbeit in eurer Firma, aber der Anteil der Kurzarbeit muß im gleichen Verhältniss sein in dem Kollegen welche die selbe oder ähnliche Arbeit durchführen zur Kurzarbeit herangezogen werden.
Erstellt am 20.10.2017 um 19:00 Uhr von Liebeskraft
Diese Antwort wurde von "Administrator" gelöscht.
Erstellt am 02.05.2020 um 05:35 Uhr von Sonnenblume30#
Ich bin ab 16.3.2020 nach einen Arbeitsunfall krank geschrieben, in März hat die chefin kurzarbeitergeld beantragt, bekomme ich nun dann krankengeld oder EFZ,? Wie gesagt krank wurde ich vor Beantragung der Kurzarbeit. Mit freundlichen Grüßen Diana Fräßdorf
Erstellt am 02.05.2020 um 07:39 Uhr von Dummerhund
Ich dachte schon ich würde in einer Zeitschleife fest hängen. Immie, Bergmann.......die guten Kollegen von früher...lang ist´s her. Musste dann aber feststellen das hier in einem alten Thread von 2009 weiter geschrieben wurde.
@Sonnenblume30#, bei so was ist es besser eine neue Frage zu stellen.