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Kurzarbeit und Geheimhaltung?

N
Niemalsda02
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

mal eine sicher für die meisten BR einfache Frage, aber ich bin mir da etwas unsicher. Ich habe während der Verhandlung zu einer Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit auf Nachfrage eines Mitarbeiters ( kein BR-Mitglied) den Stand der Verhandlungen weitergegeben. Ist dies verboten (Geheimhaltungspflicht) oder erlaubt.

Danke Frank

4.59401

Community-Antworten (1)

S
seppel1

05.03.2009 um 22:28 Uhr

@Niemalsda02

Nein, nicht verboten sofern Du keine Geschäftszahlen/ Umsatz usw. weiter gegeben hast. Das BR über anstehende BV Verhandlungen informieren ist nichts seltenes. Ob es immer hilfreich ist für die weiteren Verhandlungen kommt auf den Fall an.

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