Erstellt am 05.03.2009 um 19:09 Uhr von seppel1
@kalli
Nein, kann der AG nicht. Er gerät hier in schuldhaften Abnahmeverzug geb. BGB § 615. Anders mnur, wenn es z.B. eine BV gibt welche variable Wochen-/ Arbeitszeiten mit plus/minus Konten zu lassen.
Sonst gilt die Arbeitszeit lt. TV/ArbV. Der AG mnuss diese sofern der AN sie anbietet (was er sollte) annehmen oder für die Nichtannahme haften (also bezahlen)
Minusstunden mit dem Urlaub verrechnen geht nicht. Auch geht nicht Urlaub im Vorgriff zu nehmen.
Erstellt am 05.03.2009 um 19:18 Uhr von kalli
@seppel1
Danke für die schnelle Antwort
haben eine BV mit Arbeitszeit +100 Std / - 50 Std.
GL hat diese auf -100 Std erhöht und sagt gleichzeitig, dass er Stunden, die nicht aufgearbeitet werden können mit dem Urlaub 2010 verrechnen wird.
LG kalli
Erstellt am 05.03.2009 um 19:28 Uhr von ridgeback
@kalli,
dann würde ich, als BR, die Initiative ergreifen und den AG mal auf euer Recht hinweisen.
Denn das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG bei der Einführung von Kurzarbeit hat auch zum Inhalt, dass der Betriebsrat die Einführung von Kurzarbeit verlangen und gegebenenfalls über einen Spruch der Einigungsstelle erzwingen kann (BAG, Beschluss vom 04.03.1986, 1 ABR 15/84, DB 1986 S. 1395).
Erstellt am 05.03.2009 um 19:31 Uhr von Antrial
@kalli
wenn ihr eine BV über -50 Stunden habt ist die Grenze mit diesen auch erreicht. Wer die -50 Stunden hat muß vom AG beschäftigt werden. Auf jeden Fall darf er keine Minusstunden weiter schreiben.
Die GL kann ohne den BR keine Erhöhung auf - 100 Stunden vornehmen.
Erstellt am 05.03.2009 um 20:32 Uhr von kalli
@ridgeback,
Danke für den Hinweis, werde mir den Beschluß mal durchlesen und morgen bei der BR-Sitzung ansprechen.
@neskia
werde mir mal den oben genannten §615 BGB mal durchlesen.
Danke vielmals,
Ihr habt mir schon sehr geholfen
LG kalli
Erstellt am 05.03.2009 um 20:53 Uhr von kalli
noch ne Frage:
könnet die GL nach den -50 Std . die MA zu Erholungsurlaub drängen?
LG kalli