Erstellt am 05.03.2009 um 13:30 Uhr von Neuling45
Hi, Kurzarbeit kann für den ganzen Betrieb od. für einzelne Abteilungen beantragt werden, dass heisst ist in Abteilung A+B Vollarbeit vorhanden, aber in Abt. C nicht, so kann nur für die Abt. C Kurzarbeit angemeldet werden und trifft natürlich auch nur die AN aus dieser Abteilung, gibt es in Abt. A + B nur einzelne AN welche keine ausreichende Arbeit hätten, dann kann auch für nur diese einzelnen AN Kurzarbeit beantragt werden. Die 10 % Entgelteinbuße - z.B. zu hast einen Normallohn von 2.500,00 und durch die Arbeitsverkürzung durch Kug nur tatsächlich erwirtschaftet Arbeitszeit von 2.000,00 so sind das schon 20 % und völlig ausreichend für die Kug-Meldung.
Erstellt am 06.03.2009 um 09:15 Uhr von gbi
Aber hallo ! Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wird ja das komplette unternehmerische Risiko auf die Arbeitnehmer abgewälzt ! Wenn ein Berater (wie in unserem Fall) kein Projekt hat (kann er ja nix zu) bekommt er dann weniger Geld bzw. hat Kurzarbeit.
Kann in Abt. A der MA Alpha Überstunden machen, während MA Beta aus Abt. A kurzarbeit machen muss ?
In welchem Umfang muss der BR denn eingebunden werden ?
Erstellt am 07.03.2009 um 04:52 Uhr von gbi
...vielleicht hat am Wochenende ja eine(r) der alten Hasen Zeit hier noch etwas zu zu schreiben ?