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Kurzarbeit nur für einzelne MA ?

G
gbi
Nov 2016 bearbeitet

Kann bei einem Beratungsunternehmen Kurzarbeit eingeführt werden nur für diejenigen MA, die gerade keinen Kundenauftrag haben ? Andere machen zT erhebliche Überstunden. Die betr. MA sind aus ganz verschiedenen Abteilungen noch dazu. ...und wie wird die sog. "Entgelteinbuße" ermittelt, die ja mind. 10% sein muss ?

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Community-Antworten (3)

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Neuling45

05.03.2009 um 14:30 Uhr

Hi, Kurzarbeit kann für den ganzen Betrieb od. für einzelne Abteilungen beantragt werden, dass heisst ist in Abteilung A+B Vollarbeit vorhanden, aber in Abt. C nicht, so kann nur für die Abt. C Kurzarbeit angemeldet werden und trifft natürlich auch nur die AN aus dieser Abteilung, gibt es in Abt. A + B nur einzelne AN welche keine ausreichende Arbeit hätten, dann kann auch für nur diese einzelnen AN Kurzarbeit beantragt werden. Die 10 % Entgelteinbuße - z.B. zu hast einen Normallohn von 2.500,00 und durch die Arbeitsverkürzung durch Kug nur tatsächlich erwirtschaftet Arbeitszeit von 2.000,00 so sind das schon 20 % und völlig ausreichend für die Kug-Meldung.

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gbi

06.03.2009 um 10:15 Uhr

Aber hallo ! Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wird ja das komplette unternehmerische Risiko auf die Arbeitnehmer abgewälzt ! Wenn ein Berater (wie in unserem Fall) kein Projekt hat (kann er ja nix zu) bekommt er dann weniger Geld bzw. hat Kurzarbeit.

Kann in Abt. A der MA Alpha Überstunden machen, während MA Beta aus Abt. A kurzarbeit machen muss ? In welchem Umfang muss der BR denn eingebunden werden ?

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gbi

07.03.2009 um 05:52 Uhr

...vielleicht hat am Wochenende ja eine(r) der alten Hasen Zeit hier noch etwas zu zu schreiben ?

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