Verkürzung der Arbeitszeit - einfach ohne Bezahlung,und vorherige Info an den Betriebsrat?
unsere übliche tägliche arbeitszeit beträgt 10 std,an manchen tagen arbeiten wir weniger frage: ist es rechtens das der arbeitgeber uns die arbeitszeit einfach verkürzt ,ohne bezahlung,und vorherige info an den betriebsrat und mitarbeiter oder muss er die regelarbeitszeit bezahlen ?
Community-Antworten (2)
05.03.2009 um 13:40 Uhr
unsere normale arbeitszeit (kraftfahrer)beträgt 10 std
06.03.2009 um 09:07 Uhr
In welcher Branche fahrt ihr denn? Nach den Lenk- und Ruhezeiten ist solche Arbeitszeit nicht zulässig (Aussnahme Haus zu Haussammlungen in der Abfallwirtschaft). Ansonsten zb. in der ersten Woche max. 2x 10 H. siehe auch : http://de.wikipedia.org/wiki/Lenk-_und_Ruhezeiten
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