Arbeitszeiterfassung Taktung
Wertes Forum,
unser Arbeitgeber möchte die Zeiterfassung ändern. Der Personalleiter hat (bisher noch nicht offiziell) verlauten lassen, dass in naher Zukunft die Arbeitszeit der angestellten in der Verwaltung (eigener Betrieb) auf 15-Minuten-Taktung umgestellt werden soll. Bisher wird minutengenau abgerechnet. Als Begründung gibt er an, dass er eine Vereinheitlichung erreichen will und diese Abrechnung bei den Krankenhausangestellten schon vereinbart ist. Ist eine derartige Verschlechterung überhaupt zulässig?
Des Weiteren soll er verlautbart haben, dass es unseren Betriebsrat nach der Unternehmensreform ohnehin nicht mehr geben würde, und dass dann die mit den BR der Krankenhäuser geschlossene Betriebsvereinbarung auch für uns gelten würde. Zumindest bei dieser Aussage bin ich sicher, dass sie jeglicher Grundlage entbehrt.
Ich wüsste aber gern, wie wir uns gegen die Verschlechterung der Abrechnung wehren können. Angeblich haben die anderen BR eine Vereinbarung unterschrieben, wonach bei Dienstbeginn aufgerundet und bei Dienstende abgerundet wird. (Was im Endeffekt dazu führt, dass um 16:13 Uhr eine Schlange vor dem Zeiterfassungsgerät steht, die darauf wartet, dass es 16:15 Uhr wird. ;-)) Viele Grüße und schon jetzt danke für den kommenden Input Enigmathika
Community-Antworten (13)
12.03.2020 um 10:31 Uhr
Eigentlich ganz einfach § 87 (1) Nr. 2 in Verbindung mit Nr. 6 (Zeiterfassung) Wenn die Zeiterfassung doch minutengeanu erfasst, warum soll dann umgestellt werden?
- weil das bei den "anderen" auch so ist - Quatsch dann machen wir die "anderen" halt auch minutengenau
Ich würde die "hoffentlich" vorhandene BV zumindest in diesem Punkt nicht ändern und das auch letztlich bis zur Einigungsstelle durchziehen
12.03.2020 um 10:41 Uhr
Enigmathika, Ist eine derartige Verschlechterung überhaupt zulässig? Wenn sich keiner wehrt..........
Angeblich haben die anderen BR eine Vereinbarung unterschrieben, ICH würde jetzt zu allererst bei den Betriebsräten nachfragen, ob das stimmt und warum sie das gemacht haben.
Ich wüsste aber gern, wie wir uns gegen die Verschlechterung der Abrechnung wehren können. Zunächst hört sich das für mich erstmal nach Gerüchten bzw. Absichtserklärungen an. Ich würde sagen hier sind 87 Nr.2 und 6 betroffen.Wenn ihr einen guten Draht zu einem Anwalt habt, der nicht bei jedem Telefonat den Honorarstift zückt, würde ich Kontakt aufnehmen und um Rat bitten, oder zur Gewerkschaft, so ihr denn mit denen zufrieden seid.
12.03.2020 um 10:53 Uhr
Da es für diese Veränderung zum Nachteil der Arbeitnehmer kein vernüftiger Grund erkennbar ist, halte ich sie für unzulässig, daran würde vermutlich auch eine BV nichts ändern.
Wenn Ihr in den Betrieb "Krankenhäuser" integriert werden solltet )sofern das überhaupt möglich ist), dann würden deren BVen dann auch für Euch gelten.
12.03.2020 um 11:11 Uhr
Die Vereinheitlichung von Abläufen, hier der Zeiterfassung, in einem Betrieb ist natürlich immer sinnvoll. Als BR würde ich der Geschäftsleitung, der Personalleiter ist überhaupt nicht mein Ansprechpartner, vorschlagen, alle Kollegen auf die Minutentaktung umzustellen.
Die Frage wäre bei einer 15-Minutentaktung, wie gerundet wird. aufrunden? wird der AG wohl kaum wollen abrunden? würde ich als BR nicht zustimmen kaufmännisch runden? Wäre zumindest ein Kompromiss
12.03.2020 um 11:33 Uhr
@nicoline Leider haben wir weder zu den anderen Betriebsräten noch zur Personalleitung einen besonders guten Draht, weil wir als Quertreiber betrachtet werden. Dabei weigern wir uns nur, alles, was uns vorgelegt wird, ohne Prüfung zu unterschreiben.
12.03.2020 um 11:38 Uhr
@Pjöööng Ich fürchte, so wird es kommen. Obwohl: der GF hat bei der Betriebsversammlung gesagt, die Krankenhäuser würden in den Betrieb" xxx-Kliniken" eingegliedert. Dann würden deren BV Bestandteil der Arbeitsverträge ihrer Angestellten, oder? Im Moment wird das alles noch geprüft; hier laufen drei verschiedene Beraterfirmen durch die Häuser.
12.03.2020 um 11:41 Uhr
Manchmal bin ich sooo müde, aber aufgeben ist doch keine Option.
12.03.2020 um 11:44 Uhr
@Kjarrigan "Ich würde die "hoffentlich" vorhandene BV zumindest in diesem Punkt nicht ändern und das auch letztlich bis zur Einigungsstelle durchziehen"
Wir versuchen seit zweieinhalb Jahren, eine BV "Arbeitszeit" abzuschließen. (wir existieren seit März 2017)
12.03.2020 um 11:44 Uhr
Enigmathika, na, schade, aber dann ist es, wie es ist. Anwalt oder Gewerkschaft? Sonst bleibt euch erstmal nichts übrig, als zu warten, bis ein Antrag kommt oder der AG ohne eure Mitbestimmung versucht, es umzusetzen => dann könnt ihr wenigstens problemlos eine RA beauftragen. Im Augenblick würde ich nicht dazu raten, die MB einzufordern, um Zeit zu gewinnen und keine schlafenden Hunde zu wecken.
stehipp kaufmännisch runden? Wäre zumindest ein Kompromiss Welch vorauseilender Gehorsam :o((
12.03.2020 um 11:55 Uhr
*Im Augenblick würde ich nicht dazu raten, die MB einzufordern, um Zeit zu gewinnen und keine schlafenden Hunde zu wecken. * Ja, so sehen wir das auch. Wir haben auf der gestrigen Sitzung entschieden, abzuwarten, bis etwas Offizielles kommt, und in der Zwischenzeit schon mal Informationen zu sammeln, damit wir gut vorbereitet sind.
12.03.2020 um 11:59 Uhr
?? Dann schwimmen wir ja auf der gleichen Welle. ??
12.03.2020 um 13:41 Uhr
Wenn BETRIEB A in BETRIEB B eigegliedert wird, dann gelten die B-Betriebsvereinbarungen für die Ex-A Mitarbeiter unmittelbar. A-Betriebsvereinbarungen gehen dann individualrechtlich in den einzelnen Arbeitsverträgen über, wenn dieser Sachverhalt bei B nicht in TV oder BV geregelt ist.
Was die Arbeitszeiterfassung angeht: Die älteren unter uns können sich noch erinnern dass es einst die technische Notwendigkeit gab, Arbeitszeitennur in größeren Schritten zu erfassen (häufig in 6 Minutenschritten mittels der sogenannten "Industriezeit"). Diese technische Notwendigkeit gibt es heute nicht mehr! Eine minutengenaue Erfassung sollte heute kein Problem mehr darstellen. Das Ansinnen des Arbeitgebers lautet hier ja "Angebrochene Viertelstunden werden nicht vergütet!". Darf der BR Fragen der Vergütungshöhe regeln? Wohl kaum, das ist Sache der Tarifpartner. Wenn der Arbeitgeber hier ernsthaft drüber verhandeln will, dann würde ich bei der ersten Verhandlungsrunde einen Gewerkschaftsvertreter mit an den Verhandlungstich bitten...
12.03.2020 um 15:03 Uhr
Wenn BETRIEB A in BETRIEB B eigegliedert wird, dann gelten die B-Betriebsvereinbarungen für die Ex-A Mitarbeiter unmittelbar. A-Betriebsvereinbarungen gehen dann individualrechtlich in den einzelnen Arbeitsverträgen über, wenn dieser Sachverhalt bei B nicht in TV oder BV geregelt ist. Sehr wunderbar erklärt.
Was die Arbeitszeiterfassung angeht: Die älteren unter uns können sich noch erinnern Nö, ich nich!
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