Wertes Forum,

unser Arbeitgeber möchte die Zeiterfassung ändern. Der Personalleiter hat (bisher noch nicht offiziell) verlauten lassen, dass in naher Zukunft die Arbeitszeit der angestellten in der Verwaltung (eigener Betrieb) auf 15-Minuten-Taktung umgestellt werden soll. Bisher wird minutengenau abgerechnet.
Als Begründung gibt er an, dass er eine Vereinheitlichung erreichen will und diese Abrechnung bei den Krankenhausangestellten schon vereinbart ist. Ist eine derartige Verschlechterung überhaupt zulässig?

Des Weiteren soll er verlautbart haben, dass es unseren Betriebsrat nach der Unternehmensreform ohnehin nicht mehr geben würde, und dass dann die mit den BR der Krankenhäuser geschlossene Betriebsvereinbarung auch für uns gelten würde. Zumindest bei dieser Aussage bin ich sicher, dass sie jeglicher Grundlage entbehrt.

Ich wüsste aber gern, wie wir uns gegen die Verschlechterung der Abrechnung wehren können. Angeblich haben die anderen BR eine Vereinbarung unterschrieben, wonach bei Dienstbeginn aufgerundet und bei Dienstende abgerundet wird. (Was im Endeffekt dazu führt, dass um 16:13 Uhr eine Schlange vor dem Zeiterfassungsgerät steht, die darauf wartet, dass es 16:15 Uhr wird. ;-))
Viele Grüße und schon jetzt danke für den kommenden Input
Enigmathika