Erstellt am 12.03.2020 um 09:31 Uhr von Kjarrigan
Eigentlich ganz einfach
§ 87 (1) Nr. 2 in Verbindung mit Nr. 6 (Zeiterfassung)
Wenn die Zeiterfassung doch minutengeanu erfasst, warum soll dann umgestellt werden?
- weil das bei den "anderen" auch so ist - Quatsch dann machen wir die "anderen" halt auch minutengenau
Ich würde die "hoffentlich" vorhandene BV zumindest in diesem Punkt nicht ändern und das auch letztlich bis zur Einigungsstelle durchziehen
Erstellt am 12.03.2020 um 09:41 Uhr von nicoline
Enigmathika,
*Ist eine derartige Verschlechterung überhaupt zulässig?*
Wenn sich keiner wehrt..........
*Angeblich haben die anderen BR eine Vereinbarung unterschrieben,*
ICH würde jetzt zu allererst bei den Betriebsräten nachfragen, ob das stimmt und warum sie das gemacht haben.
*Ich wüsste aber gern, wie wir uns gegen die Verschlechterung der Abrechnung wehren können.*
Zunächst hört sich das für mich erstmal nach Gerüchten bzw. Absichtserklärungen an. Ich würde sagen hier sind 87 Nr.2 und 6 betroffen.Wenn ihr einen guten Draht zu einem Anwalt habt, der nicht bei jedem Telefonat den Honorarstift zückt, würde ich Kontakt aufnehmen und um Rat bitten, oder zur Gewerkschaft, so ihr denn mit denen zufrieden seid.
Erstellt am 12.03.2020 um 09:53 Uhr von Pjöööng
Da es für diese Veränderung zum Nachteil der Arbeitnehmer kein vernüftiger Grund erkennbar ist, halte ich sie für unzulässig, daran würde vermutlich auch eine BV nichts ändern.
Wenn Ihr in den Betrieb "Krankenhäuser" integriert werden solltet )sofern das überhaupt möglich ist), dann würden deren BVen dann auch für Euch gelten.
Erstellt am 12.03.2020 um 10:11 Uhr von stehipp
Die Vereinheitlichung von Abläufen, hier der Zeiterfassung, in einem Betrieb ist natürlich immer sinnvoll.
Als BR würde ich der Geschäftsleitung, der Personalleiter ist überhaupt nicht mein Ansprechpartner, vorschlagen, alle Kollegen auf die Minutentaktung umzustellen.
Die Frage wäre bei einer 15-Minutentaktung, wie gerundet wird.
aufrunden? wird der AG wohl kaum wollen
abrunden? würde ich als BR nicht zustimmen
kaufmännisch runden? Wäre zumindest ein Kompromiss
Erstellt am 12.03.2020 um 10:33 Uhr von Enigmathika
@nicoline
Leider haben wir weder zu den anderen Betriebsräten noch zur Personalleitung einen besonders guten Draht, weil wir als Quertreiber betrachtet werden. Dabei weigern wir uns nur, alles, was uns vorgelegt wird, ohne Prüfung zu unterschreiben.
Erstellt am 12.03.2020 um 10:38 Uhr von Enigmathika
@Pjöööng
Ich fürchte, so wird es kommen.
Obwohl: der GF hat bei der Betriebsversammlung gesagt, die Krankenhäuser würden in den Betrieb" xxx-Kliniken" eingegliedert. Dann würden deren BV Bestandteil der Arbeitsverträge ihrer Angestellten, oder?
Im Moment wird das alles noch geprüft; hier laufen drei verschiedene Beraterfirmen durch die Häuser.
Erstellt am 12.03.2020 um 10:41 Uhr von Enigmathika
Manchmal bin ich sooo müde, aber aufgeben ist doch keine Option.
Erstellt am 12.03.2020 um 10:44 Uhr von Enigmathika
@Kjarrigan "Ich würde die "hoffentlich" vorhandene BV zumindest in diesem Punkt nicht ändern und das auch letztlich bis zur Einigungsstelle durchziehen"
Wir versuchen seit zweieinhalb Jahren, eine BV "Arbeitszeit" abzuschließen. (wir existieren seit März 2017)
Erstellt am 12.03.2020 um 10:44 Uhr von nicoline
Enigmathika,
na, schade, aber dann ist es, wie es ist. Anwalt oder Gewerkschaft?
Sonst bleibt euch erstmal nichts übrig, als zu warten, bis ein Antrag kommt oder der AG ohne eure Mitbestimmung versucht, es umzusetzen => dann könnt ihr wenigstens problemlos eine RA beauftragen. Im Augenblick würde ich nicht dazu raten, die MB einzufordern, um Zeit zu gewinnen und keine schlafenden Hunde zu wecken.
stehipp
*kaufmännisch runden? Wäre zumindest ein Kompromiss*
Welch vorauseilender Gehorsam :o((
Erstellt am 12.03.2020 um 10:55 Uhr von Enigmathika
*Im Augenblick würde ich nicht dazu raten, die MB einzufordern, um Zeit zu gewinnen und keine schlafenden Hunde zu wecken. *
Ja, so sehen wir das auch. Wir haben auf der gestrigen Sitzung entschieden, abzuwarten, bis etwas Offizielles kommt, und in der Zwischenzeit schon mal Informationen zu sammeln, damit wir gut vorbereitet sind.
Erstellt am 12.03.2020 um 10:59 Uhr von nicoline
?? Dann schwimmen wir ja auf der gleichen Welle. ??
Erstellt am 12.03.2020 um 12:41 Uhr von Pjöööng
Wenn BETRIEB A in BETRIEB B eigegliedert wird, dann gelten die B-Betriebsvereinbarungen für die Ex-A Mitarbeiter unmittelbar. A-Betriebsvereinbarungen gehen dann individualrechtlich in den einzelnen Arbeitsverträgen über, wenn dieser Sachverhalt bei B nicht in TV oder BV geregelt ist.
Was die Arbeitszeiterfassung angeht: Die älteren unter uns können sich noch erinnern dass es einst die technische Notwendigkeit gab, Arbeitszeitennur in größeren Schritten zu erfassen (häufig in 6 Minutenschritten mittels der sogenannten "Industriezeit"). Diese technische Notwendigkeit gibt es heute nicht mehr! Eine minutengenaue Erfassung sollte heute kein Problem mehr darstellen.
Das Ansinnen des Arbeitgebers lautet hier ja "Angebrochene Viertelstunden werden nicht vergütet!". Darf der BR Fragen der Vergütungshöhe regeln? Wohl kaum, das ist Sache der Tarifpartner. Wenn der Arbeitgeber hier ernsthaft drüber verhandeln will, dann würde ich bei der ersten Verhandlungsrunde einen Gewerkschaftsvertreter mit an den Verhandlungstich bitten...
Erstellt am 12.03.2020 um 14:03 Uhr von nicoline
*Wenn BETRIEB A in BETRIEB B eigegliedert wird, dann gelten die B-Betriebsvereinbarungen für die Ex-A Mitarbeiter unmittelbar. A-Betriebsvereinbarungen gehen dann individualrechtlich in den einzelnen Arbeitsverträgen über, wenn dieser Sachverhalt bei B nicht in TV oder BV geregelt ist.*
Sehr wunderbar erklärt.
*Was die Arbeitszeiterfassung angeht: Die älteren unter uns können sich noch erinnern*
Nö, ich nich!