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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gesetz zur Lohnzahlung

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fraeenki
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Folgende Frage habe Ich welches Gesetz (bzw. Paragraph) regelt die Lohnzahlung am Monatsende ? Vielen Dank

1.04004

Community-Antworten (4)

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rkoch

02.02.2012 um 12:59 Uhr

Keines.....

Zumindest nicht explizit. Genaugenommen gibt es sogar ein Gesetz das die Zahlung erst NACH dem Monatsende vorsieht:

§614 BGB: Fälligkeit der Vergütung

Die Vergütung ist NACH der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie NACH dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.

Genaueres enthält auch das BGB nicht. I.d.R. wird die Vergütung unverzüglich fällig.

§614 ist allerdings dispositives Recht, also kann eine Vereinbarung (AV, TV, BV) einen anderen Zahlungszeitpunkt vorsehen, insofern ist derartiges i.d.R. in TV geregelt, aber auch der BR hat nach §87 (1) Nr. 10 ein MBR bzgl. dieser Frage.

F
Frankbln

02.02.2012 um 13:23 Uhr

Der BR hat ein Mitbestimmungsrecht, auch was die Zeit der Auszahlung betrifft. §87 Abs. 1 Nr. 4.

"Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen......

  1. ..
  2. ..
  3. ..
  4. Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte; ... "
K
kunzundhinz

02.02.2012 um 15:46 Uhr

Frankbln

..4. Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte; JA, Aber siehe Antwort rkoch

Also, wenn es im TV/ArbV geregelt ist greift 4. nicht.

R
rkoch

03.02.2012 um 09:07 Uhr

Wobei er recht hat das ich mich verhaut hab bei der Nr. §87 (1) Nr. 10 war natürlich ein Gedankenknoten bei mir... Nr. 4 ist richtig.

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