Krank in der Gastronomie
Ich war im Januar 5 Tage krank. Mit AU vom Arzt. Hatte bis dato 2 Guttage vorgearbeitet. Mein AG nimmt mir die Guttage, da ich Krank war. Ist das in Niedersachsen so üblich?
Community-Antworten (7)
11.03.2020 um 14:24 Uhr
Meine Glaskugel ist leider gerade in der Werkstatt, Sorry!
P.S. An Deiner Stelle wäre es mir allerdings wichtiger zu wissen, ob das zulässig ist.
11.03.2020 um 14:50 Uhr
Shanay, Du hattest also die Guttage vor der Krankheit erarbeitet? Mein AG nimmt mir die Guttage, da ich Krank war Kannst du das mal etwas genauer erklären bitte?
11.03.2020 um 14:52 Uhr
Wenn du innerhalb der 5 Tage, die du vom Arzt AU geschrieben warst, 2 geplante "Guttage" hattest, (also Tage die du vorgearbeitet hast und du bekommst dafür jetzt einen Freizeitausgleich) dann hat dein AG korrekt gehandelt. Dazu gibt es eine BAG-Entscheidung, BAG, Urt. v. 11. 9. 2003 - 6 AZR 374/02 -, auf der Homepage des BAG www.bundesarbeitsgericht.de abrufbar. Das Fazit dieses Urteils lautet:
Das Risiko einer Erkrankung während des Ausgleichs von Arbeitszeitguthaben trägt damit der Arbeitnehmer.
Das ist nicht nur in Niedersachsel so üblich sondern bundesweit.
Gruß Galaxy
11.03.2020 um 15:00 Uhr
Das Urteil hatte ich auch gerade, war mir dann aber unsicher es zu benennen da man nicht weiß ob der Fragesteller für die Krankheitstage zum Freizeitausgleich eingeteilt war oder nicht. Wenn nicht und er sollte eigentlich die 2 Tage arbeiten kommen dürfte der AG die "Guttage" nicht so einfach dafür einsetzen.
11.03.2020 um 15:46 Uhr
@ Shanay Bitte den Begriff "Guttage" näher erklären. Handelt es sich ggf. um die Summe der Überstunden, die Du vor der Erkrankung "aufgebaut" hast?
11.03.2020 um 21:57 Uhr
Ich habe keinen Freizeitausgleich bekommen.
11.03.2020 um 22:26 Uhr
Shanay, ist es wirklich so schwer, die hier gestellten Fragen zu beantworten? Musst du natürlich nicht, aber dann wird es auch keine wirklich aussagekräftige Antwort geben.
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