Erstellt am 04.03.2009 um 10:27 Uhr von Neuling45
Hi Rassmus21, sind alle evtl. noch vorh. Resturlaubstage verbraucht ? Urlaubswunsch jetzt von Neuurlaub - dann muss man auch nur 4 Tage Urlaub nehmen, der AG rechnet auf den Listen dann ab z. B. Mo /Mi/Do/Fr Urlaub, Di Kurzarbeit. Hier ist aber zu beachten, dass von vorneherein feststeht, dass der jeweilige AN tatsächlich an 1 Tag fest für Kug eingeteilt ist.
Gruß Neuling
Erstellt am 04.03.2009 um 11:04 Uhr von Rassmus21
@Neuling45
Danke für die Antwort ! Ich hatte gehört, dass es nicht zulässig ist, wenn man Urlaub und Kurzarbeit direkt verbindet.
Bsp.:
Montag bis Donnerstag regulärer Urlaub plus Freitag Kurzarbeit = nicht zulässig
aber z.B.:
Freitag Kurzarbeit, dann Wochenende und dann Montag bis Mittwoch Urlaub = zulässig
Rassmus21
Erstellt am 04.03.2009 um 11:36 Uhr von kainil
Hallo Rassmus21,
Was spricht dagegen KA und Urlaub zu kombinieren.
Wenn Du nur für einen Tag für KA eingeplant bist, steht es Dir doch frei den Rest der Woche so zu verbringen wie Du es möchtest. Stell Diur mal vor, Du machst den Rest des Jahres jeden Freitag KA, dann kannst Du ja Deiner Auffassung nach
das ganze Jahr kein Urlaub machen,( Sommerurlaub,etc). Also 4 Wochen Urlaub machen und 4 Tage KA mit einplanen.
( Moderne Brückentage )
Gruss Kainil
Erstellt am 04.03.2009 um 12:30 Uhr von Neuling45
Sorry Rassmus21, Dein Text hat mich doch nachdenklich gemacht und ich habe mal recherchiert und ich glaube fast Du hast Recht. Ich bin von unserem Betrieb ausgegangen und da wurde es vor 2 Jahren eigentlich so gehandhabt, ob die nun einen Fehler gemacht haben oder evtl. doch nicht ? Ich habe folgendes gefunden.
Kann ich während Kurzarbeit Urlaub nehmen?
Selbstverständlich ist das möglich. Die meisten Vereinbarungen sehen vor, dass während des Urlaubs das volle Entgelt bezahlt wird, als ob es keine Kurzarbeit gäbe. Nicht möglich ist es aber, nur an jenen Tagen Urlaubstage zu konsumieren, während derer gearbeitet wird, und für die Tage, an denen die Arbeit ausfällt, nicht. Mit z. B. drei Urlaubstagen eine ganze Woche frei zu bekommen ist also nicht möglich. (Text unter Portal der Arbeitskammer)
Erstellt am 04.03.2009 um 13:29 Uhr von seppel1
@Rassmus21
Achtung bitte nicht den Fehler machen welche viele tun!
Grundsätzlich steht man in der Zeit in welcher man Kurzarbeitergeld erhält der AfA für Vermittlungen auch in andere Betriebe und auch ggf. in 1,- € Jobs zur Verfügung. Sie kann also in dieser Zeit über diese AN verfügen. Man wird in dieser Zeit mit Arbeitssuchenden göeichgestellt(behandelt). Man könnte also auch z.B. bei einer gemeinnützigen Gesellschaft zum Hofkehren usw. eingesetzt werden.
Es ist zwar wohl sehr selten, dass man von der AfA eingesetzt wird aber....
Weiter kann und sollte der AG AN welche sich in KUG befinden in dieser Zeit Qualifizieren. Hierfür gibt es auch besondere Förderungen.
Also, KUG bedeutet nicht gleich frei, auch wenn es meisten so ist.