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Überstunden statt Resturlaub

B
BR-IDS
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, es ist ja wieder die Zeit, in der der Urlaub verfällt (31. März). Bei uns ist es so, dass viele noch Resturlaub haben und zusätzlich Überstunden. Ein Kollege hat jetzt seinen Resturlaub genommen (9 Tage). Da er aber noch einige Überstunden hatte, hat die Buchhaltung ihm den ersten Urlaubstag mit den Überstunden verrechnet. Ist das rechtens? Gibt es Urteile oder steht es im Gesetz, dass das nicht rechtens ist? Vielen Dank für die Hilfe

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Community-Antworten (1)

L
Lotte

04.03.2009 um 10:24 Uhr

BR-IDS, der Urlaub muss so gewährt werden, wie er genehmigt wurde. Da geht gegen den Willen des AN nur bei absoluten Notfällen (Katastrophen) mal was anderes. Verrechnung mit Überstunden aber nicht und schon gar nicht, wenn das irgend so eine Buchhaltungskraft meint entscheiden zu können. Beim Urlaub habt Ihr als BR aber auch ein Wort mitzureden nach § 87 (1) Nr. 5.

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