Hallo,
es ist ja wieder die Zeit, in der der Urlaub verfällt (31. März). Bei uns ist es so, dass viele noch Resturlaub haben und zusätzlich Überstunden. Ein Kollege hat jetzt seinen Resturlaub genommen (9 Tage). Da er aber noch einige Überstunden hatte, hat die Buchhaltung ihm den ersten Urlaubstag mit den Überstunden verrechnet. Ist das rechtens? Gibt es Urteile oder steht es im Gesetz, dass das nicht rechtens ist?
Vielen Dank für die Hilfe