Unentgeltliche Kappung von Überstunden am Jahresende
Liebe Forumsmitglieder,
wir haben in unserem Unternehmen eine uralte BV zum Thema Arbeitszeit, die folgenden Passus enthält: "Am Ende des jeweiligen Ausgleichszeitraumes werden Zeitguthaben / Zeitdefizite bis +60 / -60 Stunden auf den nächsten Ausgleichszeitraum übertragen. Zeitguthaben über 60 Stunden dürfen nicht ausbezahlt werden. Zeitdefizite von mehr als –60 Stunden werden mit der Vergütung des Folgemonats verrechnet.". Der Ausgleichszeitraum ist bei uns das Jahresende.
Wir wollen diese BV auch aus anderen Gründen unbedingt "überarbeiten". Ist aber dieser Passus überhaupt rechtens? Eine Regelung der Kappung ohne Entgelt im +-Bereich, aber ein Abzug im Minusbereich? Tarifvertrag ist der der privaten Versicherungswirtschaft. Dort wird hierzu nichts geregelt.
Danke und LG
Community-Antworten (3)
11.03.2020 um 11:21 Uhr
Ich halte diese Regelung auch für bedenklich, würde aber nicht die Hand dafür ins Feuer legen dass sie unzulässig ist. Zumindest dann nicht wenn zuvor die Möglichkeit des Ausgleichs gegeben ist. Ohne diese Möglichkeit dürfte sie in der Tat juristisch nicht haltbar sein.
11.03.2020 um 11:50 Uhr
Sowohl als AN, wie auch als BRM wäre doch viel wichtiger, ob es damit überhaupt ein Problem gibt. Kommen die Leute überhaupt auf >60h? Und wenn ja, liegt das an den Chefs oder am AN selbst.
P.S. aber die Vereinbarung neu aufzusetzen ist natürlich trotzdem sinnvoll
11.03.2020 um 12:17 Uhr
Ja, es gibt leider immer wieder Personen, denen hier Stunden gekappt werden. Die Arbeitsbelastung hat aufgrund von Abbauprogrammen in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Wir befürchten zudem, dass sich dies noch verschlimmert.
Verwandte Themen
Ist die monatliche Kappung von Überstunden erlaubt?
Hallo! Ist die monatliche Kappung von Überstunden erlaubt? Mit dem alten Betriebsrat wurde diese Kappung vereinbart, mit einer monatlichen Ausgleichszahlung immer in gleicher Höhe. Jetzt gibt es eine
Kappung von Überstunden aus dem Zeitkonto
Servus, wir haben zwei Konstellationen, die Fragen aufwerfen. 1.) Wir haben eine BV zur flexiblen Arbeitszeit. lt. Ampelsystem sind Zeitkonten über 30h nicht zulässig. Allerdings steht nicht expli
AGG in BV unberücksichtigt - wie kann man diese BV anfechten?
Komme ich mal zum Sachverhalt: Im Betrieb besteht eine BV über die Jahresarbeitszeit. Diese regelt durch ein Ampelmodel, (Grüne, Gelbe und Rote Phasen)was mit aufgelaufenen Überstunden und Minussal
Überstunden
Liebe Kollegen In unserer Firma werden seit ca 18 Monaten nur noch ein gewisser Teil der Überstunden mit Zuschlägen vergütet ,der Rest auf ein Zeitkonto gutgeschrieben und zwar 1:1 ohne jegliche Zusc
Unentgeltliche Nacharbeit - an fehlerhaften Teilen?
Hallo zusammen, bei uns kommt es immer mal zu Situationen, in denen fehlerhafte Teile in die nachfolgende Abteilung "weitergeschoben" werden, um größere Stückzahlen zu erreichen (nachfolgende Abt. ha