Erstellt am 02.03.2009 um 12:48 Uhr von packer
moin maggie,
meinst du wirklich 2010?
wenn du alten urlaub aus 2008 hast und ihn krankheitsbedingt nicht nehmen kannst, dann wird er nicht ausbezahlt, verfällt auch nicht zum 31.03.09 sonder er wird mitgenommen ins aktuelle jahr.
siehe auch:
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/Rechtsprechung/2008/2008_01_30_vorentscheidung-bei-eu-gericht-in-deutschem-urlaubsstreit.php
lieben gruß vom packer
Erstellt am 02.03.2009 um 14:39 Uhr von Franz Kafka
@packer
Ganz so einfach ist es nicht. Auch wir haben unser Personalwesen auf die Urteile des EuGH und des LAG Düsseldorf hingewiesen. Dies interessiert die GL aber nicht, da Revision zugelassen wurde und die höchstrichterliche Rechtssprechung noch aussteht. Es bliebe dem Einzelnen nur der Klageweg, um derzeit seine Ansprüche zu sichern. Wenn aber, wie in diesem Fall, die Übertragung des Urlaubs angeboten wird, würde ich mir das schriftlich geben lassen.
Erstellt am 02.03.2009 um 14:52 Uhr von paula
@maggie
bevor wir jetzt spekulieren ob das EuGH-Urteil irgendwelche Auswirkungen hat... wie viele Tage Resturaub besteht noch? Wann wolltest 'Du diesen nehmen? Wann bist Du krank geworden?
Erstellt am 02.03.2009 um 15:30 Uhr von peanuts
Wenn alter Urlaub aus 2008 auf 2010 verschoben werden soll, macht diese Regelung doch überhaupt keinen Sinn. Auch für 2009 besteht ein Urlaubsanspruch, der in diesem Kalenderjahr zu nehmen ist. Dann sollte man doch zunächst einmal den alten Urlaub verbrauchen und ggf. Urlaub aus 2009 in´s Jahr 2010 übertragen.
Wenn der AG auf kleinem Dienstweg damit einverstanden ist, den Resturlaub aus 2008 über den 31.3.09 hinaus aufrecht zu erhalten, sollte man sich das auf alle Fälle schriftlich geben lassen.
Erstellt am 02.03.2009 um 15:47 Uhr von Kleine Hexe
Noch dazu würde ich meinen, dass die Möglichkeit bestanden hätte den Urlaub im Urlaubsjahr selbst zu nehmen - hier hätte der AG den Urlaub vielleicht nicht einmal ins Jahr 2009 übertragen müssen.
Bis zum 31.3. sind es noch 4 Wochen, bestände also evtl. die Möglichkeit diese 2 Wochen noch zu nehmen und der AG MUSS sie genehmigen.
Das Urteil vom EU-Gericht bezieht sich meines Wissens nach nur auf Langzeitkranke.
Grüße
Kleine Hexe