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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Alter Urlaub aus 2008 - Wie absichern dass er nicht verfällt?

M
maggie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo.ich habe noch zwei Wochen alten Urlaub auf,bin aber kurzfristig vor dem Urlabe krank geworden.Nun meint mein Vorggestzer das er mir den alten Urlub nicht mehr geben kann und ihn auf dem nächsten Jahr verschieben muss.Wie sollte ich mich absichern das er nicht verfällt.

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Community-Antworten (5)

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packer

02.03.2009 um 13:48 Uhr

moin maggie,

meinst du wirklich 2010?

wenn du alten urlaub aus 2008 hast und ihn krankheitsbedingt nicht nehmen kannst, dann wird er nicht ausbezahlt, verfällt auch nicht zum 31.03.09 sonder er wird mitgenommen ins aktuelle jahr.

siehe auch:

http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/Rechtsprechung/2008/2008_01_30_vorentscheidung-bei-eu-gericht-in-deutschem-urlaubsstreit.php

lieben gruß vom packer

FK
Franz Kafka

02.03.2009 um 15:39 Uhr

@packer Ganz so einfach ist es nicht. Auch wir haben unser Personalwesen auf die Urteile des EuGH und des LAG Düsseldorf hingewiesen. Dies interessiert die GL aber nicht, da Revision zugelassen wurde und die höchstrichterliche Rechtssprechung noch aussteht. Es bliebe dem Einzelnen nur der Klageweg, um derzeit seine Ansprüche zu sichern. Wenn aber, wie in diesem Fall, die Übertragung des Urlaubs angeboten wird, würde ich mir das schriftlich geben lassen.

P
paula

02.03.2009 um 15:52 Uhr

@maggie

bevor wir jetzt spekulieren ob das EuGH-Urteil irgendwelche Auswirkungen hat... wie viele Tage Resturaub besteht noch? Wann wolltest 'Du diesen nehmen? Wann bist Du krank geworden?

P
Peanuts

02.03.2009 um 16:30 Uhr

Wenn alter Urlaub aus 2008 auf 2010 verschoben werden soll, macht diese Regelung doch überhaupt keinen Sinn. Auch für 2009 besteht ein Urlaubsanspruch, der in diesem Kalenderjahr zu nehmen ist. Dann sollte man doch zunächst einmal den alten Urlaub verbrauchen und ggf. Urlaub aus 2009 in´s Jahr 2010 übertragen.

Wenn der AG auf kleinem Dienstweg damit einverstanden ist, den Resturlaub aus 2008 über den 31.3.09 hinaus aufrecht zu erhalten, sollte man sich das auf alle Fälle schriftlich geben lassen.

KH
Kleine Hexe

02.03.2009 um 16:47 Uhr

Noch dazu würde ich meinen, dass die Möglichkeit bestanden hätte den Urlaub im Urlaubsjahr selbst zu nehmen - hier hätte der AG den Urlaub vielleicht nicht einmal ins Jahr 2009 übertragen müssen. Bis zum 31.3. sind es noch 4 Wochen, bestände also evtl. die Möglichkeit diese 2 Wochen noch zu nehmen und der AG MUSS sie genehmigen.

Das Urteil vom EU-Gericht bezieht sich meines Wissens nach nur auf Langzeitkranke.

Grüße Kleine Hexe

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