KüSchu für Ersatzmitglied?
Hallo zusammen und wieder mal eine Bitte um Aufklärung: Bin seit Mai 2006 BR-Ersatzmitglied und nehme auch hin und wieder ganz offiziell an BR-Sitzungen teil. Nun wurde mir hier bestätigt, daß der Kündigungsschutz (aus betrieblichen Gründen) auch für Ersatzmitglieder gerechnet ab jeder Sitzung ein Jahr betrage. Letzte Sitzung war am 22.08.2007, danach sollte mein KüSchu also bis incl. 21.08.2007 laufen. Nun ist in unserem Laden ein recht großer Personalabbau im Gange (> 800 MA), wobei folgende Regelungen gelten sollen:
Verteilung Sozialpunkte für jeden MA bis Ende Oktober 2007, wobei allen MA die aufgrund der Punktezahl von einer Kündigung bedroht sind, angeboten werden wird, gegen eine relativ hohe Abfindung einen Aufhebungsvertrag zum 28.02.2008 zu unterschreiben. Danach kann es zwischen dem 01.03.2008 und dem 01.04.2008 zu Änderungskündigungen / Versetzungen u. ä. kommen Sollte die angepeilte Anzahl MA bis zum 01.04.2008 nicht zusammengekommen sein, werden zum 01.04.2008 betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden. Danach wieder zum 01.10.2008, zum 01.04.2009 und zum 01.10.2009 ebenso.
Da mein KüSchu bis zum 21.08.2008 reicht, könnte ich einer betriebsbedingten Kündigung frühestens zum 01.10.2008 zum Opfer fallen, so daß mein Arbeitsverhältnis unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist von 5 Monaten frühestens zum 01.03.2009 enden könnte (ich gehe davon aus, daß der AG eine betriebsbedingte Kündigung zum 01.10.2008 zu jedem beliebigen Zeitpunkt aussprechen kann).
Wenn ich, gerechnet ab jetzt bis zum 21.08.2008 an einer oder mehreren weiteren BR-Sitzungen teilnehme, beginnt der KüSchu ab der nächsten Sitzung von neuem, solange zum Zeitpunkt der Sitzung keine Kündigung ausgesprochen war, - richtig ?
Angenommen, ich würde im Mai 2008 eine betriebsbed. Kündigung zum 01.10.2008 erhalten und im Juni 2008 eine Einladung zu einer weiteren Sitzung - ist dann die Kündigung gegenstandslos und der KüSchu beginnt von neuem oder hat die zu diesem Zeitpunkt bereits ausgesprochene Kündigung Vorrang ?
Ich hoffe, daß ich mich einigermaßen klar ausgedrückt habe - das ist aber auch ziemlich verwirrend. Danke für alle Hinweise
Community-Antworten (4)
03.09.2007 um 19:56 Uhr
@fkneyer "Wenn ich, gerechnet ab jetzt bis zum 21.08.2008 an einer oder mehreren weiteren BR-Sitzungen teilnehme, beginnt der KüSchu ab der nächsten Sitzung von neuem, solange zum Zeitpunkt der Sitzung keine Kündigung ausgesprochen war, - richtig ?" Richtig! Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, dass der AG sich aus betriebsbedingten Kündigungen an ein E-BRM heranwagt. Aber man hat ja schon Pferde usw...
03.09.2007 um 23:38 Uhr
Hallo , es gibt eine Aussage : bei Schließungen genau wie bei Betriebsbedingten Kündigungen macht der BR das " Licht " aus , genau das gilt auch für Ersatzmitglieder !!!!!!!!! wenn DU also die Jahresfrist um an einer Sitzung teilzunehmen nicht versäumst wird Dich keiner los!!!!!!! Übrigens was Pferde machen ist hier Nebensache...........den Kollegen helfen rechtliche Aussagen mehr !
03.09.2007 um 23:41 Uhr
@Sandoz ...und Du hast hier eine rechtliche Aussage abgegeben?
Achja: Befreie Dich von der "Licht-aus-Theorie". Je nach Konstellation trifft das nämlich NICHT zu.
04.09.2007 um 11:40 Uhr
@sandoz: ... danke, aber wenn eine Einladung zu einer Sitzung kommt, nachdem eine Kündigung ausgesprochen wurde, kann ich mir kaum vorstellen, daß nach ausgesprochener Kündigung eine weitere Sitzung diese Kündigung wieder aufhebt ... (wäre natürlich prima, kann ich mir aber nicht vorstellen)
@kölner: ... auch Dir danke, aber wann genau trifft die"Licht-aus-Konstellation" nicht zu ? Es ist weder eine Betriebsschließung, noch eine Verlagerung, die betriebsbed. Kündigungen verteilen sich auf mehrere Standorte, wobei kein Standort ganz geschlossen wird
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