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Kurzarbeit - ist es möglich, nur einen Teil der Belegschaft in Kurzarbeit zu schicken?

B
Bibo
Nov 2016 bearbeitet

Hallo alle zusammen, ist es möglich nur einen Teil der Belegschaft in Kurzarbeit zu schicken? Oder muss der ganze Betrieb in Kurzarbeit gehen ?

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Community-Antworten (4)

P
pirat

01.03.2009 um 19:56 Uhr

@Bibo, Kurzarbeit kann sich auf den gesamten Betrieb oder bestimmte organisatorisch abgrenzbare Teile eines Betriebs erstrecken...

B
Bibo

01.03.2009 um 20:24 Uhr

@pirat,wo kann man sowas nachlesen".....bestimmte organisatorische abgrenzbare Teile...."

D
Dummbax

01.03.2009 um 20:47 Uhr

Findest Du im Konjunkturprogramm2 oder in der neueren Ausgabe der Schriften von der AfA. Theroetisch können auch nur einzelne Mitarbeiter aus einem Betrieb in kurz gehen, wenn ihre Entgelteinbuße mehr als 10% beträgt.

N
NXCS

03.03.2009 um 12:15 Uhr

Hollöle,

wir haben heute (03.02.09 ) Kurzarbeit für unseren Standort (380 MA ) beantragt. Die Dame von der Agentur für Arbeit hat uns ( beiden Parteien ) geraten, den Antrag auf den gesamten Standort ( obwohl im Anhang zur BV Kurzarbeit die betroffenen Teilbereiche genannt sind ) zu beantragen. Vorteil: Bei weiteren Umsatzeinbrücehn kann ohne Neubeantragung ( alos nur ein neuer Nachtrag zur BV ) die Kurzarbeit bei Bedarf ausgeweitet werden.

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