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Gibt es eine genaue Definition für "vollen Monat"?

D
Devran
Mrz 2020 bearbeitet

Hab 3.4.2017 angefangen wird der Monat bezahlt mir wurde gesagt es wird nicht bezahlt

2.79908

Community-Antworten (8)

T
takkus

06.03.2020 um 11:55 Uhr

"Gibt es eine genaue Definition für "vollen Monat"?"- Voller Kalendermonat ist die Dauer vom ersten bis zum letzten Tag eines Monats "wird der Monat bezahlt"- welcher ? April 2017? Warum nicht?

D
Devran

06.03.2020 um 12:04 Uhr

Ach sorry ich mein für Urlaubsanspruch

W
wdliss

06.03.2020 um 12:17 Uhr

Wenn du am 03.04.2017 angefangen hast war der April 2017 kein voller Monat im Sinne des §5 BUrlG

U
UdoWoe

06.03.2020 um 12:24 Uhr

Den vollen Urlaubsanspruch hat man nur, wenn man auch den vollen Kalendermonat angestellt war. Den Arbeitsvertrag lesen und schauen ob dort steht vom (Bsp.). 01.01. bis 31.01. oder ob dort 02.01. bis 31.01. steht. Ist es kein voller Monat hat man (leider) keinen Urlaubsanspruch für diesen Monat, noch nicht einmal anteilig.

R
rtjum

06.03.2020 um 12:30 Uhr

Urlaub 2017? nicht ein bisschen spät?

D
Devran

06.03.2020 um 12:37 Uhr

Ok Dankeschön

T
titapropper

06.03.2020 um 13:14 Uhr

Jetzt verstehe ich nur noch Bahnhof.

P
Pjöööng

06.03.2020 um 14:47 Uhr

Oh! Haben wir hier blindes Antworttippen?

Wenn das Arbeitsverhältnis am 03.04.2017 begonnen hat und über den 02.10.2017 hinaus bestanden hat, dann ist mindestens der vollegesetzliche Urlaubsanspruch abzüglich des von einem vorherigen Arbeitgeber (möglicherweise) bereits gewährten Urlaubs entstanden.

Sofern ein anwendbarer Tarifvertrag keine Regelung zur Zwölftelung des Urlaubs beinhaltet ist sogar der ganze vertragliche Urlaubsanspruch (abzüglich ...) entstanden.

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