Hallo,
bin seit 31 Jahren auf einer Intensivstation im Schichtdienst beschäftigt und 10 Jahren
Stationsleiter in Früh/Spätschicht.
Die Dienstabfolge war bisher immer 10 Tage Dienst, 4 Tage frei.
Per Direktionsrecht ordnet nun die Pflegedienstleitung einen Mitteldienst an :
5 Tage Dienst, 2 Tage (Wochenende) frei.
Diese Direktion ist 3 Monate gültig,für länger bedarf es der Zustimmung des BR.
Diese Dienständerung bedeutet für mich nicht nur den Wegfall der Schichtzulage,
Wochenendzulage sowie 3 Tage Zusatzurlaub,sondern auch für mich einen großen Eingriff in meine Privatleben.
Meine Frage:Kann ich ein Gewohnheitsrecht geltend machen, aus dem heraus der BR die Zustimmung verweigert?
Oder gibt es andere Rechte ?

Vielen Dank schonmal!!
Jojo